Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Zwenkau möchte zu den beantragten Änderungen des planfestgestellten Vorhabens „Kieswerk Zitzschen“ folgende Einwendungen äußern und fordert bzw. erwartet entsprechende Nachbesserung seitens des Antragstellers:
1. Großflächige Wiedernutzbarmachung statt Verbleib von Landschaftsseen
Die Stadt Zwenkau lehnt den Verbleib von Landschaftsseen nach Ende des Abbaus ab und befürwortet die Sicherung des hochwertigen Ackerbodens und die großflächige Wiederherstellung der Ackerflächen.
Der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen ist durch den Druck anderer Nutzungen, wie Bebauung, Ausbau der erneuerbaren Energien und Naturschutzprojekte gerade im Verdichtungsraum um das Oberzentrum Leipzig sehr groß. Deshalb ist es unerlässlich, dass die ausgekiesten Flächen wiederaufgefüllt, die zwischengelagerten Oberboden wiederaufgetragen und die Flächen für die Landwirtschaft wieder nutzbar gemacht werden müssen.
Auch wenn eine vollständige Verfüllung der Restlöcher rechtlich nicht möglich sein wird, muss angestrebt werden, dass möglichst viel Ackerfläche wiederhergestellt wird. Die Wiedernutzbarmachung muss Vorrang vor der Bildung von Landschaftsseen haben.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau ist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Weiterhin ist zu bedenken, dass in den freiliegenden Wasserflächen der Kiesseen Grund- und Oberflächenwasser zusammenfließt. Die Verdunstung wird damit gefördert und der Wasserhaushalt langfristig gestört, welches Trockenheitsprobleme auf den umliegenden Ackerflächen verstärken wird und damit die Ertragsfähigkeit der Böden verringert. Damit sind wirtschaftliche Einbußen der verbliebenen bewirtschaftenden Landwirte zu erwarten.
Dieser Wirkeffekt der neu entstehenden Gewässer wird zusätzlich durch die globale Klimaerwärmung verstärkt, was offensichtlich in den Untersuchungen zum Wasserhaushalt, resp. im Antrag nicht vordergründig untersucht wurde. Inwieweit hierbei eine Konformität mit den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland einhergeht können wir nicht beurteilen.
Es gibt in der Region große Wasserflächen, sodass eine Notwendigkeit des Entstehens weiterer Wasserflächen kritisch gesehen wird. Die in der Anlage A 2.1./ F2 dargestellte Gestaltung wirkt sehr technisch und wenig naturnah, auch, da die Ausbildung der Böschungen ins Gewässer steil und gleichförmig sind (Böschungssicherung nach Beendigung des Abbaus). In der textlichen Beschreibung lässt sich keine ernsthafte naturnahe Gestaltung erahnen.
2. Hydrologische bzw. hydrogeologische Detailprüfung sowie dauerhafte Pflege und Instandhaltung
Zu bedenken ist außerdem die langfristige Pflege und Nutzung der Landschaftsseen, die vermutlich, soweit sie nicht künstlich gespeist werden, großen Wasserspiegelschwankungen unterliegen werden und somit beispielsweise zur Fischzucht nicht geeignet sind.Aus den Erfahrungen der Stadt Zwenkau mit den Imnitzer Lachen, die nur durch künstliche Bespannung dauerhaft wasserführend sind und den immer stärker werdenden Trockenheitsproblemen, beispielsweise im Eichholz, bestehen große Zweifel, dass diese künstlich hergestellten Seen, welche planmäßig höher liegen als der Endwasserstand des Zwenkauer Sees, sich wirklich als beständige Wasserflächen entwickeln werden.
Zitzschener Bürger berichten außerdem von schlechter Qualität des Grund- und Oberflächenwassers, beispielsweise von „saurer Brühe“ mit starker rötlicher Färbung. Das deckt sich mit den Wahrnehmungen im gesamten braunkohleabbaubeeinflussten Gebiet.
Es erschließt sich dadurch nicht, wie eine ordentliche Wasserqualität in den Seen entstehen soll, da kein natürlicher Zufluss aus z.B. einem Fließgewässer gegeben ist.
Diese Punkte sind in der aktuellen Vorhabenbeschreibung nicht ausreichend bedacht und müssen in Hydrologischen bzw. Hydrogeologischen Gutachten nochmals geprüft werden.
Auch wenn die Seen weitgehend der Natur überlassen werden sollen, sind Pflegemaßnahmen erforderlich. Während eine Ackerfläche problemlos verkauft oder verpachtet werden kann, stellt sich bei den Landschaftsseen die Frage der Pflege, welche dauerhaft gesichert werden muss.Die Stadt Zwenkau fordert eine dauerhafte Sicherung der Unterhaltung und der Pflegemaßnahmen der Landschaftsseen. Die Nachweisführung hierzu ist zu erbringen. Auf keinen Fall wird die Stadt Zwenkau die Pflege und Instandhaltung der Seen und der umliegenden Flächen übernehmen.
3. Schutz der Einwohner von Zitzschen vor Lärm und Staub
Um die negativen Einwirkungen, besonders durch Staub, auf die Einwohner von Zitzschen zu verringern, muss eine Zwischenbegrünung der Böschungen und Kippenflächen zum Schutz vor Winderosion durchgeführt werden. Die beschriebene Bepflanzung der Erdwälle zur Verbesserung des Immissionsschutzes der Bevölkerung wird begrüßt und sollte als vordergründige Maßnahme zu Beginn der Abbautätigkeit realisiert werden.
Betriebszeiten während der Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr werden abgelehnt, da die Beeinträchtigungen der Einwohner von Zitzschen als zu hoch eingeschätzt werden. Die Entfernung zur Wohnbebauung ist gering und besonders nachts werden Geräusche schneller als störend wahrgenommen.
Das dargestellte Betriebsregime werktags (also auch am Wochenende) von 6:00 bis 22:00 Uhr wird abgelehnt. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten wird eine Betriebsbeschränkung auf die Zeit zwischen 8 und 16 Uhr von Montag bis Freitag eingefordert.
4. Verpflichtung zu einem frühzeitigen Beginn der Bepflanzung am südlichen Tagebaurand
Mit Beginn der Abbautätigkeit muss zum Schutz der Einwohner von Zitzschen entlang der südlichen und westlichen Tagebaugrenze ein mindestens 50m breiter Gehölzstreifen aus einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern angelegt werden.Hintergrund ist, dass die Gehölze bereits eine gewisse Dichte und Höhe erreicht haben werden und damit Immissionsschutz bieten, wenn der Bagger im südlichen Bereich des Abbaufeldes in Richtung Zitzschen, also der Ortslage sehr nahe, tätig ist.
5. Schaffen eines nutzbaren Zuschnitts für die Landwirtschaft durch die aufgefüllten Bereiche
Im Plan zur Wiedernutzbarmachung sind zwei Bereiche am nördlichen und südlichen Ende des östlichen Sees dargestellt, die als Ackerfläche wiederhergestellt werden sollen. Der entstehende Zuschnitt und damit die Nutzbarkeit der Flächen für die Landwirtschaft werden in Frage gestellt. Die nördliche Fläche hat eine ungefähre Größe von 5 ha, die südliche Fläche eine Größe von 3,5 ha. Die nördliche Fläche ist im endgültigen Zustand komplett umfasst von Wasserflächen und dem Gewerbegebiet und für eine Bewirtschaftung nicht oder nur sehr schwierig erschließbar. Die südliche Fläche entsteht auch in einem Bereich, welcher durch den südwestlichen See aufgrund der Nähe zum Saugraben abgeschnitten wird. Gefordert wird hier, die aufgefüllten Landwirtschaftlichen Flächen so anzuordnen, dass eine maximale Nutzbarkeit für die Landwirtschaft entsteht. Im besten Fall wird die südlichste Ausdehnung des südwestlichen Sees komplett aufgefüllt, sodass eine zusammenhängende und günstig zu bewirtschaftende Fläche entsteht.
6. Verkehr und Innerörtliche Verkehrsinfrastruktur
Zu- und Abfahrten zum Tagebau durch den Ort Zitzschen werden abgelehnt. Es darf keine zusätzliche Betriebszufahrt, auch nicht in Havariesituationen, durch die Ortslage Zitzschen entstehen.
7. Festlegung einer Folgenutzung der Tagebauseen
Wenn die Ackerflächen nicht vollständig wiederhergestellt werden können, muss eine wirtschaftliche Nutzung der Tagebauseen gefunden werden. Aus Sicht der Stadt Zwenkau wäre beispielsweise Floating-PV denkbar. Die Einnahmen sollen für Investitionen im Ort Zitzschen genutzt werden. Hierzu sind möglichst Festsetzungen vor Beginn der Aufnahme der Abbautätigkeit im Nassschnitt erforderlich.
8. Begrenzung der jährlichen Flächeninanspruchnahme, fortlaufende Rekultivierung
Die jährliche Flächeninanspruchnahme soll begrenzt werden, die Rekultivierungsmaßnahmen müssen mit Fortschreiten des Abbaus an bereits ausgekiesten Bereichen noch während des Betriebs begonnen werden.
9. Sicherungsmaßnahmen im Fall einer Insolvenz bzw. bei Nichtdurchführung der Rekultivierung
Für die Rekultivierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung sowie die dauerhafte Pflege müssen die zu erwartenden Kosten, beispielsweise mittels einer unbefristeten Bankbürgschaft, gesichert und damit für eine Ersatzvornahme zur Verfügung gestellt werden.
10. Monitoring
Die Umsetzungen der Festlegungen des Rahmenbetriebsplanes müssen regelmäßig von unabhängiger Stelle geprüft und protokolliert werden. Strafen bei Nichteinhaltung, beispielsweise Geldstrafen, die für ein öffentliches Projekt in Zitzschen verwendet werden können, müssen festgesetzt und die Informationen zum Monitoring müssen den betroffenen Anwohnern barrierefrei zugänglich gemacht werden.
Zusammenfassend kann die Stadt Zwenkau dem Vorhaben in der aktuellen Fassung aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf unsere wertvollen Agrarflächen, das lokale Ökosystem und auf die Einwohner nicht zustimmen. Wir bitten entsprechend, die Einwendungen und Anregungen der Stadt Zwenkau zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen