Ab dem 1. Mai 2025 werden die Bilder für Personalausweis bzw. Reisepass direkt in der Behörde angefertigt. Die Gesetzmäßigkeiten - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nummer 60 vom 11. Dezember 2020, Seite 2744 ff.) - wurden dafür bereits geschaffen und treten am 1. Mai 2025 in Kraft. Auch die benötigte Technik ist vorhanden. Nun wird an der Umsetzung der neuen Arbeitsabläufe und der Einbindung in die Verfahrenssoftware gearbeitet. Planmäßig wird dies bis zum 30.04.2025 abgeschlossen sein, so dass ab dem Stichtag 01.05.2025 Lichtbilder, die für Personaldokumente notwendig sind, in der Pass- und Meldebehörde gemacht werden können. Alternativ können Sie Bilder auch weiterhin bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Dienstleister übermitteln die Bilder dann über eine Cloud an die Verwaltung.
Mitgebrachte Lichtbilder dürfen ab dem Tag der Umstellung dann nicht mehr verwendet werden.
Die Gebühr für die Erstellung und Verwendung eines Lichtbildes in der Behörde für einen Personalausweis- bzw. Passantrag beträgt dann bundesweit 6,00 Euro je verwendetem Foto.