Beschluss-Nr.: 2025/009
Der Stadtrat bestellt
Frau Nadine Ehrhardt, Angestellte der Stadt Zwenkau, widerruflich zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Zwenkau.
Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 SächsGemO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2025/015
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Planungsleistung Lph 1-3 für die grundhafte Sanierung der innenliegenden Versorgungsleitungen in der Herbert-Ehme-Halle
| an das Planungsbüro: | S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Leipzig |
| Rathenaustraße 19 |
| 04179 Leipzig |
| In Höhe von: | 64.124,38 EUR |
Beschluss-Nr.: 2025/014
Der Stadtrat beschließt nach § 90 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Veräußerung des im Grundbuch von Großdalzig Blatt 636 vorgetragenen Flurstücks 72/42 Gemarkung Zitzschen Flur 4.
| Flurstück: | 72/42 Gemarkung Zitzschen Flur 4 |
| Größe: | 1.626 m² |
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| Beschluss-Nr.: 2025/012 | |
| Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Neubau Spielplatz Harthweide „Piratenburg“, 04442 Zwenkau Los 01 Galabau | |
| an die Firma: | CityGruen |
| An der Giencke 9a |
| 04509 Wiedemar |
| In Höhe von: | 299.885,97 EUR |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Sichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2025/013
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Neubau Spielplatz Harthweide „Piratenburg“, 04442 Zwenkau Los 02 Holzbauarbeiten / Spielgeräte
| an die Firma: | Naturholz Kästner GmbH |
| Tanndorfer Fürstenweg 2 |
| 04680 Colditz OT Tanndorf |
| In Höhe von: | 65.442,86 EUR |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Beschluss-Nr.: 2025/010
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt gemäß § 79 (1) SächsGemO einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 67.811,34 EUR für die Nachberechnung der Umlagen und Kosten 2024 des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster“ zur Kenntnis.
Die Nachberechnung der Umlagen und Kosten des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster“, deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, wird gemäß §18 SächsKomHVO durch die Gesamtdeckung aller Erträge/Aufwendungen gedeckt.
Beschluss-Nr.: 2025/011
Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 10.000,00 EUR für die Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2025/008
Der Stadtrat beschließt die Anerkennung des Forsteinrichtungswerks für den Planungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2031.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 27.03.2025 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.
Zwenkau, den 28.03.2025