2023 haben sich in Zitzschen und Kleindalzig wieder Storchenpaare eingefunden.
Das Umweltamt des Landkreises Leipzig weist darauf hin, dass im Umkreis von 1 Kilometer zu besetzten Storchenhorsten Feuerwerke grundsätzlich zu unterlassen sind. Aus Rücksicht sollte jedoch in der weiteren Umgebung darauf verzichtet werden.
Der Landkreis weist darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Zu Feuerwerken allgemein:
Für Feuerwerke in der Zeit vom 02.01. - 30.12. eines Jahres ist eine Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung Zwenkau und eine Anzeige beim Landratsamt Landkreis Leipzig zwingend erforderlich. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in diesem Zeitraum nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG, eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV).
Von dem generellen Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände kann das Haupt- und Ordnungsamt, als zuständige Behörde, aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen (§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV). Die Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Auf die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr hat das Haupt- und Ordnungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.