Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 20.980.405 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 21.464.650 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | - 484.245 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 912.000 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 711.550 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 200.450 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | - 283.795 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 283.795 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 EUR |
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | 0 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 19.554.175 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 19.045.535 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 508.640 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.175.555 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.452.035 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.276.480 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 767.840 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 408.390 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 408.390 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | - 1.176.230 EUR |
| festgesetzt. | ||
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 2.000.000 EUR
festgesetzt.
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 320 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 425 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 410 v.H. |
Der Stellenplan wird neu festgesetzt.
Zwenkau, den 31.03.2023
Holger Schulz
Bürgermeister