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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Zwenkaufür das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

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Gesamtergebnis auf

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

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veranschlagten Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf  —  1.320.000 EUR

festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  2.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

Gewerbesteuer auf

§ 6

Der Stellenplan wird neu festgesetzt.

Zwenkau, den 31.03.2023

Holger Schulz

Bürgermeister