Beschluss-Nr.: 2023/075
Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Herrn Harald Wüst ein wichtiger Grund (§ 18 Abs. 1 SächsGemO) für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.
Beschluss-Nr.: 2023/078
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Ausbau Bogenstraße in Zwenkau Straßenbau und Kanalbau an die
Firma:
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| STRABAG AG |
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| Direktion Sachsen/Thüringen |
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| Bereich Nordsachsen |
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| Gruppe Zwenkau |
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| Spenglerallee 3 |
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| 04442 Zwenkau |
| In Höhe von: | 1.394.037,33 € |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Beschluss-Nr.: 2023/055
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau stellt den Jahresabschluss 2013 der Stadt Zwenkau entsprechend Anlage 1, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, fest
Beschluss-Nr.: 2023/056
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2022 die überplanmäßigen Aufwendungen Gewerbesteuerumlage in Höhe von 33.851,08 EUR zur Kenntnis.
Die Gewerbesteuerumlage, deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, wird gemäß § 18 SächsKomHVO durch die Gesamtdeckung aller Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszahlungen gedeckt.
Beschluss-Nr.: 2023/077
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 90 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Veräußerung der Kehrmaschine KÄRCHER MIC 34 des Bauhofs der Stadt Zwenkau
| Fahrzeug: | KÄRCHER MIC 34 |
| Kaufpreis: | 30.250,00 EUR |
| Käufer: | GaLa-Bau Tautenhain GmbH |
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| Herr Jens Lori |
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| Leipziger Str. 36 |
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| 04643 Geithain |
Beschluss-Nr.: 2023/076
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von vier Zuwendungen in Höhe von insgesamt 300,00 EUR für die Maßnahme Spielplatz Rüssen-Kleinstorkwitz.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.