Gelb markiert: 120 m Beschränkung als Rad- und Fußweg Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in der Fassung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist.
In Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse vom 4. Januar 1995 (SächsGVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. März 2012 (SächsGVBl. S. 163) geändert worden ist.
Widmungsverfügung
Die Stadt Zwenkau, als Träger der Straßenbaulast, verfügt gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung und Umwidmung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet Zwenkau und den Ortsteilen Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Stadt Zwenkau.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 KomBekVO (Kommunalbekanntmachungsverordnung) im Amtsblatt und im Internet unter www.zwenkau.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
| Erläuterungen zur Widmung | ||
| 1. | Nachfolgend genannte Straße wird eine Beschränkung zugeteilt. | |
| 1.1 | Stadtgebiet Zwenkau – „Bäckergasse“ | |
| Lagebezeichnung: | |
| Flurstück 1786 Gemarkung Zwenkau, Flurstück 73/1 Gemarkung Kotzschbar | |
| • | Straßennummer 27 – Abschnitt 7 innerhalb Knotennummer 2275038, 2275057 |
| • | Anfangspunkt Pestalozzistraße, Endpunkt Pegauer Straße |
| (siehe Lageplan – Anlage 1) | |
| Straßenname und Beschreibung: | |
| Ortsstraße im Wohngebiet „Bäckergasse“ | |
| Widmungscharakter: | |
| Die Straße ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. | |
| Dieser wird jetzt eine erforderliche Beschränkung erteilt. | |
Die Widmungsverfügung mit Lageplan der Beschränkung Ortsstraße 27 „Bäckergasse“ ist vom 10.05.2024 bis 09.06.2024 in der Zeit von
| Montag/Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
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bei der Information im Haus A der Stadtverwaltung Zwenkau zur Einsichtnahme offengelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadt Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird, diese hat keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungsanordnung
Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SächsStrG in Verbindung mit § 2 KomBekVO öffentlich bekanntgegeben.
Die Allgemeinverfügung wird am 11.05.2024 wirksam.
Zwenkau, den 10.05.2024
Lageplan: Anlage 1