Seit dem 1. Mai 2025 werden die Bilder für Personalausweis bzw. Reisepass direkt in der Behörde angefertigt. Die Gesetzmäßigkeiten - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nummer 60 vom 11. Dezember 2020, Seite 2744 ff.) - wurden dafür geschaffen und sind am am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Auch die benötigte Technik ist vorhanden. An der Umsetzung der neuen Arbeitsabläufe und der Einbindung in die Verfahrenssoftware wurde gearbeitet. Planmäßig war dies bis zum 30.04.2025 abgeschlossen, so dass seit dem Stichtag 01.05.2025 Lichtbilder, die für Personaldokumente notwendig sind, in der Pass- und Meldebehörde gemacht werden können. Alternativ können Sie Bilder auch weiterhin bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Dienstleister übermitteln die Bilder dann über eine Cloud an die Verwaltung.
Für die Zeit vom 01.05.2025 bis 31.07.2025 gilt eine Übergangsphase. Währenddessen dürfen auch mitgebrachte Lichtbilder weiterhin verwendet werden.
Die Gebühr für die Erstellung und Verwendung eines Lichtbildes in der Behörde für einen Personalausweis- bzw.- Passantrag beträgt dann bundesweit 6,00 Euro je verwendetem Foto.