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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 24.04.2025

Beschluss-Nr.: 2025/018

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Änderung des Beitragssatzes der Globalberechnung für die öffentliche Einrichtung der Schmutzwasserentsorgung für die Stadt Zwenkau, Stand April 2024.

Beschluss-Nr.: 2025/021-1

Der Stadtrat lehnt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauanfrage ab:

Erweiterung Wohnung Hofgebäude, Pegauer Straße 86, Flurstück 25a, Gemarkung Kotzschbar

Beschluss-Nr.: 2025/022-1

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die 4. Änderung der Satzung der Stadt Zwenkau über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung des Waldbades Zwenkau in vorliegender Form. Die 4. Änderung der Benutzungsgebührensatzung des Waldbades der Stadt Zwenkau tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss-Nr.: 2025/023-1

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau stimmt zu, dass über das im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellte Abwägungsprotokoll, welches die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen enthält, in einer Beschlussvorlage als Block abgestimmt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine einzelne Beschlussfassung möglich wäre.

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 02/2024 und zum Entwurf des Landschaftsplanes, Stand 02/2024.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.

Der Beschluss hat nur mit Anlagen Gültigkeit.

Beschluss-Nr. 2025/024-1

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Fassung vom 25.02.2025 sowie den Entwurf des Landschaftsplanes in der Fassung vom 25.02.2025.

Er bestimmt diese Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen und zur Äußerung aufzufordern (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).

Der Beschluss hat nur mit Anlagen Gültigkeit.

Beschluss-Nr.: 2025/026

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau stellt den Jahresabschluss 2015 der Stadt Zwenkau entsprechend Anlage 1 bis 3, welche Bestandteil des Beschlusses sind, fest.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 24.04.2025 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

Zwenkau, den 25.04.2025

Holger Schulz
Bürgermeister