Die Stadt Zwenkau macht gemäß § 77 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 1 SächsGemO hiermit bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur elektronischen Einsichtnahme durch jedermann auf der Homepage der Stadt Zwenkau (www.zwenkau.de) im Zeitraum vom 12.05.2025 bis zum 20.05.2025 zur Verfügung steht.
Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, im Zeitraum 12.05.2025 bis zum 02.06.2025 Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. In diesem Zeitraum stehen Ihnen dafür folgende Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Haus A, Information zur Verfügung:
| Montag und Mittwoch | 8.00-12.00; 14.00-15.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00-12.00; 14.00-18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00-12.00; 14.00-17.00 Uhr |
| Freitag | 8.00-13.30 Uhr |
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Zwenkau, 25.04.2025