Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Übersichtslageplan B-Plan 44 „Grünes Gewerbegebiet an der S71“
Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Lageplan Geltungsbereich B-Plan 44 „Grünes Gewerbegebiet an der S71“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - Gebietserweiterung
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2023/081 in der öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 die Gebietserweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71“ beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich südlich der Bundesstraße B2 in Richtung des bestehenden Industriestandortes Böhlen-Lippendorf. Das neu zu beplanende Gebiet liegt zwischen der Bundesstraße B2 und dem bestehenden Gehölzstreifen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Bebauungsplangebiet befindet sich in südöstlich des Siedlungskörpers der Stadt Zwenkau, auf Flurstücken der Gemarkung Imnitz und Kotzschbar.
| Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: | |
| - | die Straße S71 im Südwesten, |
| - | den Gehölzstreifen zwischen S71 zu den Gleisanlagen im Südosten, |
| - | den Gleisanlagen im Osten, |
| - | die B2 im Norden |
Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Anlass:
Mit Beschluss Nr. 2022/007 vom 27.01.2022 fasste der Stadtrat der Stadt Zwenkau den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 Gewerbegebiet an der S71.
Im 4. Quartal 2022 erfolgte die Frühzeitige Beteiligung gemäß §3(1) und §4(1) BauGB. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und der Entwurf wird weiterentwickelt. Die Gebietserweiterung ist erforderlich, da zusätzliche Flächen für die Erschließung, den ökologischen Ausgleich und für die Beantragung von Fördermitteln notwendig sind.
Für den größten Teil des neuen Planumgriffs werden voraussichtlich keine Nutzungsänderungen vorgenommen.
Die Flächen südöstlich des Siedlungskörpers sind im Regionalplan als Vorsorgestandort für Industrie und Gewerbe ausgewiesen. Diese sind nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und bei konkret vorhandenem Bedarf im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung standortkonkret auszuformen.
Es bestehen zahlreiche Anfragen bezüglich verfügbarer Flächen für Gewerbeansiedlung, die eine standortkonkrete Bauleitplanung und Erschließungsplanung rechtfertigen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen werden.
Die Art der baulichen Nutzung wird gemäß Flächennutzungsplan als Gewerbebaufläche festgesetzt. Demnach sind Festsetzungen gemäße § 8 BauNVO (Gewerbegebiete) und § 9 BauNOV (Industriegebiete) möglich.
Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:
Das Vorhaben wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau entwickelt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Dabei soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung erzielt und die sozialen, wirtschaftlichen und Umwelt schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang gebracht werden.