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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 25.05.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 2023/080 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 4/4 (Teilfläche), 307 (Teilfläche); 102/3, 102/4, 101/3 (Teilfläche), 103a, 103/2, 103/3, 103/4, 103/5, 106/2, 106/3, 103/5, anteilig 304/9, 308/1 (Teilfläche), 309/1 (Teilfläche) und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Die Backhaus Hennig GmbH möchte auf den Flächen der Flurstücke 103a und 103/2 Gemarkung Rüssen eine Photovoltaik Freianlage zur Energieversorgung des Bäckereibetriebs errichten. Die Flächen gehören bisher nicht zum Umgriff des rechtskräftigen B-Plan Nr. 36 der Stadt Zwenkau.

Außerdem sollen die Flächen der Ersatzmaßnahmen redaktionell in den Umgriff des B-Plans aufgenommen werden.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die geplanten Bebauungen geschaffen werden.

Das Vorhaben wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau entwickelt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Die Einordnung von PV-Anlagen ist üblicherweise als Sondergebiet vorzunehmen. Mit der Zuordnung der Anlage zur Energiegewinnung für den Gewerbebetrieb ist eine Einordnung als gewerbliche Baufläche möglich.

Holger Schulz
Bürgermeister