Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Übersichtslageplan B-Plan 49 „PV-Anlage Hennig-Bäckerei“
Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Lageplan Geltungsbereich B-Plan 49 „PV-Anlage Hennig-Bäckerei“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2023/083 in der öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zwenkau „PV-Anlage Hennig Bäckerei“ beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich südöstlich der Bundesstraße B2 in Richtung des Radweges Zwenkau-Groitzsch, nördlich der Ortschaft Rüssen-Kleinstorkwitz.
| Räumlicher Geltungsbereich | |
| Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: | |
| - | Landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten und Südwesten |
| - | den Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse im Südosten, |
| - | die B2 im Nordwesten |
und beinhaltet die Flurstücke: 131, 289a und 312/1 (Teilfläche) der Gemarkung Rüssen
Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Anlass:
Die Backhaus Hennig GmbH möchte auf der Fläche des Flurstücks 131 Gemarkung Rüssen eine Photovoltaik Freianlage zur Energieversorgung des Bäckereibetriebs errichten.
Planungsziel:
Mit der Planung soll Baurecht für die Einordnung einer PV-Anlage zur Energieerzeugung für den Gewerbebetrieb geschaffen werden. Die Erschließung soll über den nördlich liegenden Zufahrtsweg (Flurstück 298a) und eine parallel zum Radweg Zwenkau-Groitzsch verlaufende Feldüberfahrt erfolgen. Diese wird entsprechend ertüchtigt.
Auf der Fläche des Flurstücks 131 soll ein Grünstreifen im nördlichen Bereich eingeordnet werden, so dass das Planungsziel des FNP an der Stelle (Gehölzstreifen als Biotopverbund zum östlich befindlichen Grundgraben) dennoch erreicht werden kann.
Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Zwenkau. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Verfahren zu erarbeiten.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaftliche Fläche Bestand dargestellt und im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Gehölzstreifen Planung dargestellt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollte eine großflächigere Darstellung von möglichen Energieanlagen geprüft werden. Die Einordnung solcher direkt neben Bundesstraßen ist planerisch zu bevorzugen.