Titel Logo
Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“

Quelle: Städtebauliches Konzept Nach der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 angestrebte Bebauung

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2023/043 in der öffentlichen Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“ beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Lage:

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau wird begrenzt durch:

-

Den „Pulvermühlenweg“ im Westen,

-

Die Wasserlinie des Zwenkauer Sees im Norden und Osten

-

die Verlängerung der Karl-Thieß-Straße, der Bebauung des Handwerkerhofes, der Uferstraße, des Prödeler und des Zöbigker Weges im Süden.

Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Anlass:

Die bestehenden Ausweisungen im B-Plan 27 im Bereich Hafen zeigen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, welche in ihrer Dimension und auch in ihrer Nutzung bisher nicht realisiert werden konnten. Die Einschätzung des Entwicklungsträger der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Marktsituation ergibt, dass eine Realisierung in der ausgewiesenen Form nicht zu erwarten ist.

Der Hafen ist das Herzstück des B-Plan Gebietes „Seebad Zwenkau“. Vor diesem Hintergrund erfolgten bei der ursprünglichen Erarbeitung der Bauleitplanung eine Einordnung von sehr verdichteten Baukörpern und unter anderem die Ausweisung eines Turms mit einer Höhe von mehr als 60 m.

Planziel

Durch die Änderung soll ein angepasstes Städtebauliches Konzept im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich technischer Hafen vor. Der Turm im Hafenbecken soll gänzlich entfallen. Die Bebauung auf der Mittelmole soll in der Form angepasst werden, dass zur Spitze hin ein – deutlich reduzierter – Hochpunkt entsteht und so die ursprüngliche Entwurfsidee aufgreift.

Die Nutzungen sollen ebenfalls überarbeitet werden und statt der reinen maritimtouristischen Sondergebietsausweisung Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf ausweisen.

Holger Schulz
Bürgermeister