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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Bürgermeister
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Liebe Zwenkauerinnen und Zwenkauer,

Anfang des Monats wurde neben einem neuen Europa-Parlament und einem neuen Kreistag in Zwenkau auch ein neuer Stadtrat gewählt. Ich möchte allen Mitgliedern des künftigen Stadtrats hiermit meinen herzlichen Glückwunsch aussprechen!

Das Ehrenamt als Stadtrat ist eine bedeutende und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, schließlich ist der Stadtrat im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit das wichtigste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Die Entscheidungen, die im Stadtrat getroffen werden, beeinflussen ganz wesentlich, ob und wie sich unsere Stadt entwickeln wird.

Im Schnitt fasst der Stadtrat im Jahr etwa 120 Beschlüsse. Einem Beschluss geht in der Regel eine mehrstufige Debatte voraus: Die Themen werden in den Stadtratsfraktionen und im Hauptausschuss vorberaten und kontrovers diskutiert, gegebenenfalls sind weiterführende Informationen bei Fachleuten oder in der Bürgerschaft einzuholen, bis ein beschlussfähiger Konsens erarbeitet ist. Das bedingt natürlich, dass sich die Mitglieder des Stadtrats intensiv mit den Themen, die unsere Stadt betreffen, auseinandersetzen, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können und dann auch in Ihrem Sinne, liebe Zwenkauerinnen und Zwenkauer, zu entscheiden.

Die konstituierende Sitzung, in der der neu gewählte Stadtrat erstmals zusammenkommen wird, findet voraussichtlich am 29. August 2024 im Ratssaal statt. Danach tagt der Stadtrat monatlich. In der Regel ist der Großteil der monatlich stattfindenden Sitzungen öffentlich und ich lade Sie herzlich ein, teilzunehmen und die Arbeit des von Ihnen gewählten Stadtrats unmittelbar live zu verfolgen. Informationen über die Termine der Sitzungen und, eine Woche vor der Sitzung, den jeweiligen Sitzungsinhalt erhalten Sie auf der Homepage sowie in den amtlichen Schaukästen unserer Stadt. Auf der Homepage sowie im Amtsblatt werden auch nach Beschlussfassung die gefassten Beschlüsse veröffentlicht.

Ein Thema, das derzeit viele Zwenkauerinnen und Zwenkauer bewegt, die Grundstückseigentümer sind, ist das Thema Grundsteuerreform. Mit diesem Thema wird sich auch der Stadtrat in diesem Jahr noch befassen müssen und ich möchte Ihnen hier gern einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand geben.

Worum geht’s überhaupt bei dem Thema? Da die Vorschriften des Bundes zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsbericht für verfassungswidrig erklärt wurden, wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz 2019 eine Neuregelung getroffen, die mit Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten wird.

Die Reform soll laut Gesetzgeber aufkommensneutral umgesetzt werden. Hierzu wurde vom sächsischen Finanzministerium für jede Gemeinde ein Hebesatzrahmen für die Grundsteuer B (gilt für Grundvermögen) prognostiziert, der für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Die Hebesatzanpassung für die Grundsteuer A (gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) ist derzeit noch nicht abschätzbar, da hierzu dem Finanzministerium noch nicht genügend verarbeitete Daten vorliegen.

Die Stadtverwaltung Zwenkau ist bemüht, unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltssituation der Vorgabe der Aufkommensneutralität nachzukommen. Inwieweit das über einen längeren Zeitraum umsetzbar ist, werden die künftigen Aufgaben der Stadt und die allgemeine Finanzsituation zeigen. Aufkommensneutral bedeutet dabei nicht, dass die Grundsteuer für jeden einzelnen Grundeigentümer auch im nächsten Jahr gleichbleibt. Aufgrund der neuen Wertansätze wird ein Teil der Grundeigentümer zukünftig mehr Grundsteuer zahlen, ein anderer Teil wird dagegen weniger Grundsteuer zahlen müssen.

Die konkreten Beiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt. Die Grundlagen für die Berechnung werden derzeit erhoben. Die dazu notwendigen Feststellungserklärungen wurden von allen Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten in den vergangenen zwei Jahren an die Finanzämter übermittelt. Aus diesen Erklärungen setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für das entsprechende Grundstück fest. Die daraus resultierenden Bescheide wurden den Eigentümern vom Finanzamt bereits zugesendet. Seit nunmehr Ende Februar 2024 erhält die Stadtverwaltung diese Daten in digitaler Form übermittelt. Aktuell liegen die Daten allerdings noch nicht für alle Grundstücke in der Stadt Zwenkau vor. Zudem stehen noch Grundstücksbewertungen aus, für die beim Finanzamt Einspruchsverfahren anhängig und noch nicht entschieden sind.

Derzeit werden durch die Stadtverwaltung die Datensätze geprüft und eingearbeitet. Aufgrund der Datenmenge ist dieses mit einem hohen zusätzlichen Zeitaufwand verbunden. Für die korrekte Ermittlung der neuen Grundsteuerhebesätze ist es zwingend notwendig den größten Teil der Datensätze im Grundsteuerveranlagungsprogramm zu erfassen.

Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, damit im September 2024 ein Vorschlag für aufkommensneutrale Hebesätze vorliegen kann. Im 4. Quartal soll dann durch den neugewählten Stadtrat eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden. Die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide kann damit rechtzeitig zum Jahresbeginn 2025 erfolgen.

Während also das Thema Grundsteuerreform für Sie noch in etwas weiterer Ferne liegt, steht die Ferien- und Urlaubszeit unmittelbar bevor: Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Sommer – genießen Sie die warme Jahreszeit!

Herzliche Grüße,
Ihr Bürgermeister Holger Schulz