Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“ Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 30.05.2024 mit Beschluss Nr. 2024/039 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung in der Fassung vom 02.05.2024, zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Bebauungsplangebiet befindet sich südlich der Bundesstraße B2 in Richtung des bestehenden Industriestandortes Böhlen-Lippendorf. Das beplante Gebiet liegt zwischen den Hochspannungsfreileitungen und dem bestehenden Gehölzstreifen, auf Flurstücken der Gemarkung Imnitz und Kotzschbar.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau wird begrenzt durch:
| - | Den „Pulvermühlenweg“ im Westen, |
| - | Die Wasserlinie des Zwenkauer Sees im Norden und Osten |
| - | die Verlängerung der Karl-Thieß-Straße, der Bebauung des Handwerkerhofes, der Uferstraße, des Prödeler und des Zöbigker Weges im Süden |
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
während der Dienststunden
| Montag/Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung schriftlich oder per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.