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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrats vom 30.05.2024

Beschluss-Nr.: 2024/035

Der Stadtrat wählt Herrn Dirk Schewitzer zum Vertreter der Stadt Zwenkau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA).

Beschluss-Nr.: 2024/036

Der Stadtrat wählt Frau Nicole Müller zum Verhinderungsvertreter für den Vertreter der Stadt Zwenkau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA).

Beschluss-Nr.: 2024/029

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Durchführung der Brandverhütungsschauen zwischen den Städten und Gemeinden Groitzsch, Böhlen, Elstertrebnitz, Neukieritzsch, Pegau und Zwenkau -Neufassung entsprechend § 71 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG).

Ein Entwurf der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses

Beschluss-Nr.: 2024/017-1

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe zur Freianlagenplanung – Spielplatz „Harthweide“ in Zwenkau

an die Firma:

PLANTRAUM freiraumarchitekten

Wittekindstraße 21

06114 Halle (Saale).

in Höhe von:

78.090,00 EUR

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Beschluss-Nr.: 2024/037

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“.

Beschluss-Nr.: 2024/034

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ in der Fassung vom 24.04.2024, samt Begründung.

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ in der Fassung vom 24.04.2024.

Beschluss-Nr.: 2024/039

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ (3. Änderung).

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ (3. Änderung) in der Fassung vom 02.05.2024, samt Begründung.

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ (3. Änderung) in der Fassung vom 02.05.2024.

Beschluss-Nr.: 2024/040

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung der Trauerhalle des Johannisfriedhofs mit Einbau eines behindertengerechten WC für Besucher gemäß den Festsetzungen in der RL-StBauE in der derzeit gültigen Fassung mit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 240.000,00 € aus bewilligten Mitteln des Bund-Länder-Programms WEP für das Programmgebiet „Östliche Innenstadt Zwenkau“. Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Kirchenvorstand der Kirchgemeinde St. Johannis.

Beschluss-Nr.: 2024/042

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Ausbau Hugo-Haase-Straße in Zwenkau Kanalbauarbeiten, Trinkwasserleitungsarbeiten, Straßenbauarbeiten an die Firma:

Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg

Bergstraße 48

04838 Eilenburg

in Höhe von: 961.687,58 EUR

Der Eigenanteil der Stadt Zwenkau beträgt hiervon 83,37 % (801.733,47 EUR).

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Beschluss-Nr.: 2024/044

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO außerplanmäßige Auszahlungen.

in Höhe von: 1.410.000 €

zur Planung der Erschließung des Grünen Gewerbegebietes an der S71.

Beschluss-Nr.: 2024/043

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Planungsleistungen Erschließung Gewerbegebiet an der S71 Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Zwenkau an die Firma:

Ingenieurbüro Klemm & Hensen

Fabrikstraße 18

04178 Leipzig

in Höhe von: 1.435.550,68 EUR

Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt des Ablaufes der Frist im Sinne des § 134 Abs. 2 GWB.

Beschluss-Nr.: 2024/041

Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von 11 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.700,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.05.2024 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

Holger Schulz
Bürgermeister