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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

Übersichtslageplan B-Plan 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Änderung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2022/008 in der öffentlichen Sitzung am 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ beschlossen.

Mit dem Beschluss- Nr. 2024/037 in der öffentlichen Sitzung am 30.05.2024 hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ beschlossen.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Lage:

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am östlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, zum großen Teil auf Flächen der ehemaligen Gleisanlagen, unweit des westlichen Ufers des Zwenkauer Sees.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

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die „Goethestraße“ im Westen,

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den Bebauungsplan Nr. 32 „Am Bahnhof“ und die Straße „Zum Schachthaus“ im Süden

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den Bebauungsplan Nr. 38 „An der Schäferei“, landwirtschaftlichen Flächen und einer Gewerbeansiedlung im Osten,

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der südöstlichen Grenze der Bebauung am „Herrmann-Löns-Weg“ im Nordwesten,

und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Zwenkau:

778/16, 779, 874/1, 684/1, 778/20 (tlw.), 778/10, 778/14. 1725/1, 1721, 1722/1, 1724/1, 1724/2, 877/1 (tlw.), 1719/1 (tlw.), 1720 (tlw.), 2051/91, 2051/92(tlw.), 778/43, 769/1, 710/2, 713/2, 710/2, 712/1

Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Die TU Dresden hat für den Bereich Zwenkau Ost eine umfängliche Gestaltungs- / Bebauungsstudie als städtebaulichen Rahmenplan erstellt, der zuletzt in der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.10.2023 von Prof. Bäumler vorgestellt wurde.

Der zunächst gefasste Aufstellungsbeschluss diente der Rechtfertigung einer Veränderungssperre, um kurzfristige Bebauung nach § 34 BauGB zu verhindern und eine ganzheitliche städtebauliche Bearbeitung zu ermöglichen. Die Gestaltungsstudie zeigt für die Flächen Zwenkau Ost umfängliche Entwicklungsquartiere aus.

Der Umgriff des Bebauungsplans soll deshalb in der Art und Weise angepasst werden, so dass diejenigen Entwicklungen, welche aktuell von den Flächeneigentümern vorangetrieben werden, komplett eingeschlossen sind.

Es besteht in Zwenkau und im Südraum Leipzig weiterhin ein großer Bedarf an Wohnraum, vor allem im Mietwohnbereich. Die Bebauung entlang der Goethestraße und dem dahinterliegenden Quartier aufgreifend ist eine Entwicklung in ähnlicher städtebaulicher Prägung denkbar.

Die Stadt Zwenkau möchte im südlichen Arial des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ggf. Flächen für einen Anschluss an das Schienennetz bzw. für einen Haltepunkt sichern.

Holger Schulz
Bürgermeister