Ab dem 1. Mai 2025 werden die Bilder für Personalausweis bzw. Reisepass direkt in der Behörde angefertigt. Dafür wurde die benötigte Technik angeschafft und eingerichtet. Somit dürfen mitgebrachte Bilder nicht mehr verwendet werden. Die Übergangsfrist bis 31.07.2025 gilt nur noch in Ausnahmefällen - beispielsweise, wenn die vorhandene Technik durch eine technische Störung nicht funktionstüchtig ist.
Alternativ können Sie Ihre Bilder auch weiterhin bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die zertifizierten Dienstleister übermitteln die Bilder dann über eine Cloud an die Verwaltung.
Die Gebühr für die Erstellung und Verwendung eines Lichtbildes in der Behörde für Personalausweis- bzw.- Passanträge beträgt dann bundesweit 6,00 Euro je Foto.