Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 mit Beschluss-Nr. 2025/024-1 den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 25.02.2025 samt Begründung und Landschaftsplan in der Fassung 25.02.2025 gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).
Der Geltungsbereich der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau umfasst mit einer Gesamtfläche von 4.623 ha das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile (Kernstadt Zwenkau, Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz).
Aufgrund veränderter städtebaulicher Entwicklungsansprüche sowie der notwendigen Fortschreibung und Konkretisierung der Entwicklungsziele im Zusammenhang mit dem Zwenkauer See ist eine komplexe Fortschreibung des gesamten Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusammenhängende städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes.
Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung und Anlagen, der Landschaftsplan der Stadt Zwenkau mit Erläuterungsbericht und der strategischen Umweltprüfung.
Die westlichen Änderungen wurden in den beigefügten Erläuterungen zu Änderungen dokumentiert. Da bereits mehrere öffentliche Auslegungen (2019, 2022 und 2024) erfolgten und deren eingegangenen Stellungnahmen abgewogen wurden, bitten wir Sie, sich in Ihrer Stellungnahme auf die Änderungen des aktuellen Standes Februar 2025 zu beschränken.
Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.
Mit dem Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie der Begründungen werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:
| - | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit |
| - | Strategische Umweltprüfung |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern sind verfügbar:
Zum Schutzgut Boden
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Boden zu folgenden Themen vor:
| • | zu den Schutzgebieten, Bodentypen und Vorbelastungen |
| • | zur Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Empfindlichkeit |
| • | zu Entwicklungsmaßnahmen |
Zum Schutzgut Wasser
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) zu folgenden Themen vor:
| • | zu den Schutzgebieten, Grundwassersituation, Fließgewässer, Stillgewässer und Vorbelastungen |
| • | zur Grundwassergeschütztheit und Grundwasserneubildung, Naturnähe und Gewässergüte |
| • | Kopplung Grundwasser-Oberflächenwasser |
| • | zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen |
Zum Schutzgut Klima
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Klima zu folgenden Themen vor:
| • | zu lokalen Windsystemen und Kaltluftentstehung |
| • | zu Makroklima, Regionalklima und Lokalklima |
| • | zu Schutzgebieten und Vorbelastungen |
| • | zu klimatischen Ausgleichsleistungen und Maßnahmen |
Zum Schutzgut Arten und Lebensräume
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume zu folgenden Themen vor:
| • | zu potentieller natürlicher Vegetation, Biotoptypen, Flora und Fauna |
| • | zu Schutzgebieten und Vorbelastungen |
| • | zu Maßnahmen |
Zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung zu folgenden Themen vor:
| • | zu Landschaftsbildräumen, Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung |
| • | zu Schutzgebieten, wertgebenden Faktoren und Beeinträchtigungen |
| • | zu Bewertungsbögen für einzelne Landschaftsbildräume |
| • | zu Maßnahmen |
Zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter
In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter zu folgenden Themen vor:
| • | zu Bestand und Bewertung |
| • | zu Flächenpool, Ökokonto |
Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Zeit
vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
Während der Dienststunden
| Montag/Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten, wenn Erläuterungen zu den Planungen gewünscht sind. E-Mail: FNP-LP@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.
Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau einschließlich der Begründung mit Anlagen ist im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/flaechennutzungsplan/
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau/beteiligung/themen/1053771
https://mitdenken.sachsen.de/1053771
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Zwenkau von jedermann Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf
per E-Mail gesendet an:
FNP-LP@stadt-zwenkau.de
oder schriftlich, adressiert an:
Stadtverwaltung Zwenkau
Bauamt
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau
abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und den Landschaftsplan der Stadt Zwenkau unberücksichtigt bleiben.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Den offengelegten Unterlagen ist der Datenschutzhinweis der Komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beigefügt.