In der Vergangenheit kam es wiederholt zur Unverständnis in Bezug auf die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Zwenkau und den Ortsteilen. Die StVO regelt den fließenden und ruhenden Verkehr. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehres und Ahndung von Verstößen dagegen ist die Ortspolizeibehörde (Gemeindevollzugsdienst) zuständig.
Im ruhenden Verkehr werden insbesondere die Einhaltung der Parkordnung, Verstöße wie beispielhaft Parken auf Grünflächen, in Feuerwehrzufahrten oder in zweiter Reihe (die Aufzählung ist nicht abschließend) geahndet.
Die Vorschriften der StVO dienen u.a. zur Sicherung des öffentlichen Verkehrsraumes und Sicherheit in demselben oder auch Gewährleistung der Zufahrten für die Feuerwehr und anderer Rettungskräfte.
So sind unter Abschätzung des Besucherpotenzials bei Veranstaltungen und voraussehbar nicht ausreichend vorhandener Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum durch den Veranstalter eigenständig Lösungen zum Abparken der Besucherfahrzeuge zu suchen z.B. Ausweichflächen auf privaten Grundstücken nach Absprachen mit dem Eigentümer.
Stimmen Sie bitte bei Bedarf im Vorfeld von Veranstaltungen rechtzeitig mit der Stadtverwaltung, Bereich Ordnung, Ihre Lösungen oder gegebenenfalls erforderliche Sonderregelungen ab.