Lageplan Geltungsbereich B-Plan 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf Grund eines redaktionellen Fehlers in der Bekanntmachung vom 21.06.2024 wird die Bekanntmachung erneut veröffentlicht und die Beteiligungsfrist verlängert
Für das Stadtgebiet „Ost“ wurde im Bereich der ehemaligen Schäferei und der früheren Bahnanlagen eine städtebauliche Studie für die Entwicklung dieses für die Entwicklung Zwenkaus bedeutsamen Areals erarbeitet. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ der Stadt Zwenkau wird aufgestellt, um die Ergebnisse dieser Studie bauplanungsrechtlich umsetzen zu können.
Das Bebauungsplangebiet befindet sich am östlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, zum großen Teil auf Flächen der ehemaligen Gleisanlagen, unweit des westlichen Ufers des Zwenkauer Sees.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| • | die „Goethestraße“ im Westen, |
| • | den Bebauungsplan Nr. 32 „Am Bahnhof“ und die Straße „Zum Schachthaus“ im Süden |
| • | den Bebauungsplan Nr. 38 „An der Schäferei“, landwirtschaftlichen Flächen und einer Gewerbeansiedlung im Osten, |
| • | der südöstlichen Grenze der Bebauung am „Herrmann-Löns-Weg“ im Nordwesten, |
| und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Zwenkau: |
| 778/16, 779, 874/1, 684/1, 778/20 (tlw.), 778/10, 778/14. 1725/1, 1721, 1722/1, 1724/1, 1724/2, 877/1 (tlw.), 1719/1 (tlw.), 1720 (tlw.), 2051/91, 2051/92(tlw.), 778/43, 769/1, 710/2, 713/2, 710/2, 712/1 |
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 27.08.2024
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
während der Dienststunden
| Montag/Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau/startseite
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung schriftlich oder per E-Mail (b-plan45@stadt-zwenkau.de) vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.