Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“ Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de
Auf Grund eines redaktionellen Fehlers in der Bekanntmachung vom 21.06.2024 wird die Bekanntmachung erneut veröffentlicht und die Beteiligungsfrist verlängert.
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 30.05.2024 mit Beschluss Nr. 2024/039 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung in der Fassung vom 02.05.2024, zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll ein angepasstes Städtebauliches Konzept im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich des Technischen Hafens vor.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.
| Räumlicher Geltungsbereich: | |
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau wird begrenzt durch: | |
| - | Den „Pulvermühlenweg“ im Westen, |
| - | Die Wasserlinie des Zwenkauer Sees im Norden und Osten |
| - | die Verlängerung der Karl-Thieß-Straße, der Bebauung des Handwerkerhofes, der Uferstraße, des Prödeler und des Zöbigker Weges im Süden |
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 27.08.2024
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
während der Dienststunden
| Montag/Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 14.00 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau/startseite
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung schriftlich oder per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.