Die Stadt Zwenkau macht gemäß § 77 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 1 SächsGemO hiermit bekannt, dass der Entwurf der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur elektronischen Einsichtnahme durch jedermann auf der Homepage der Stadt Zwenkau (www.zwenkau.de) im Zeitraum vom 20.08.2024 bis zum 28.08.2024 zur Verfügung steht.
Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, im Zeitraum 20.08.2024 bis zum 06.09.2024 Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. In diesem Zeitraum stehen Ihnen dafür folgende Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Haus A, Information zur Verfügung:
| Montag und Mittwoch | 9.00 - 12.00; 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00; 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00; 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Zwenkau, 30.07.2024