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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtratssitzung

Beschluss-Nr.: 2023/099

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 eine überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Fahrbahn in der Arthur-Hoffmann-Straße in Höhe von 160 TEUR.

Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die Sperrung der investiven Maßnahme „Lindenstraße“ im Jahr 2024 gedeckt.

Beschluss-Nr.: 2023/105

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Ausgabe für die Horterweiterung, Pulvermühlenweg 11 A, 04442 Zwenkau mit

-

Lieferung und Aufbau/ Abbau/Miete mobiler Raumeinheiten in Höhe von 190.000,00 EUR

-

Vorbereitung zur Containeraufstellung in Höhe von ca. 30.000,00 EUR

-

nicht vorhersehbare Ausgaben 15.000,00 EUR

Die außerplanmäßigen Ausgaben werden durch Budgetumbuchungen gedeckt:

36.52*

100.000,00 EUR

Budget 30001

(Betriebskosten 2023)

11.14.04.00

30.000,00 EUR

Budget 11000

(Gebäudemanagement 2023)

36.52*

45.000,00 EUR

Budget 30001

(Betriebskosten 2024)

11.14.04.00

60.000,00 EUR

Budget 11000

(Gebäudemanagement 2024)

Beschluss-Nr.: 2023/106

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Lieferung und Aufbau / Abbau mobiler Raumeinheiten für das Vorhaben Interim Horterweiterung Pulvermühlenweg 11A in Zwenkau an die Firma:

Algeco GmbH

Region Ost

Zeppelinstraße 10

04509 Wiedemar

in Höhe von:

189.866,85 EUR

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 / 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Beschluss-Nr.: 2023/101

Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme einer Zuwendung über insgesamt 300,00 EUR.

Beschluss-Nr.: 2023/102

Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von 15 Zuwendungen in Höhe von 2.150,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/103

Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von drei Zuwendungen über insgesamt 538,00 EUR für Kinderveranstaltungen der Stadt Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/104

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt die außerplanmäßige Ausgabe investiver Zuschuss in Höhe von 39.100,00 EUR an den Träger der freien Jugendhilfe

Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V.

Diezmannstraße 12

04207 Leipzig

für die Kindertageseinrichtung Wiesengrund, Pulvermühlenweg 44 in 04442 Zwenkau

- Einbau einer Edelstahlküche zur Kenntnis.

Die Deckung erfolgt nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 SächsKomHVO.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31.86.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

i.V. Helga Mészáros
stellv.Bürgermeisterin