Beschluss-Nr.: 2023/099
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 eine überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Fahrbahn in der Arthur-Hoffmann-Straße in Höhe von 160 TEUR.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die Sperrung der investiven Maßnahme „Lindenstraße“ im Jahr 2024 gedeckt.
| Beschluss-Nr.: 2023/105 | |
| Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Ausgabe für die Horterweiterung, Pulvermühlenweg 11 A, 04442 Zwenkau mit | |
| - | Lieferung und Aufbau/ Abbau/Miete mobiler Raumeinheiten in Höhe von 190.000,00 EUR |
| - | Vorbereitung zur Containeraufstellung in Höhe von ca. 30.000,00 EUR |
| - | nicht vorhersehbare Ausgaben 15.000,00 EUR |
| Die außerplanmäßigen Ausgaben werden durch Budgetumbuchungen gedeckt: | ||
| 36.52* | 100.000,00 EUR | Budget 30001 (Betriebskosten 2023) |
| 11.14.04.00 | 30.000,00 EUR | Budget 11000 (Gebäudemanagement 2023) |
| 36.52* | 45.000,00 EUR | Budget 30001 (Betriebskosten 2024) |
| 11.14.04.00 | 60.000,00 EUR | Budget 11000 (Gebäudemanagement 2024) |
Beschluss-Nr.: 2023/106
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Lieferung und Aufbau / Abbau mobiler Raumeinheiten für das Vorhaben Interim Horterweiterung Pulvermühlenweg 11A in Zwenkau an die Firma:
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| Algeco GmbH |
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| Region Ost |
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| Zeppelinstraße 10 |
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| 04509 Wiedemar |
| in Höhe von: | 189.866,85 EUR |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 / 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2023/101
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme einer Zuwendung über insgesamt 300,00 EUR.
Beschluss-Nr.: 2023/102
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von 15 Zuwendungen in Höhe von 2.150,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/103
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von drei Zuwendungen über insgesamt 538,00 EUR für Kinderveranstaltungen der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/104
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt die außerplanmäßige Ausgabe investiver Zuschuss in Höhe von 39.100,00 EUR an den Träger der freien Jugendhilfe
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| Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. |
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| Diezmannstraße 12 |
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| 04207 Leipzig |
| für die Kindertageseinrichtung Wiesengrund, Pulvermühlenweg 44 in 04442 Zwenkau | |
| - Einbau einer Edelstahlküche zur Kenntnis. | |
Die Deckung erfolgt nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 SächsKomHVO.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31.86.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.