Beschluss-Nr.: 2023/089
Der Hauptausschuss der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Erd- und Betonarbeiten für den Neubau der Überwachungs- und Servicestation Kap Zwenkau an die Firma:
|
| Florack Bauunternehmung GmbH |
|
| Gewerbegebiet Eula West 12 |
|
| 04552 Borna |
| in Höhe von: | 172.408,18 EUR |
Der Eigenanteil der Stadt Zwenkau beträgt hiervon 15 % (25.861,23 EUR).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2023/090
Der Hauptausschuss der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Stahlbau für den Neubau der Überwachungs- und Servicestation Kap Zwenkau an die Firma:
|
| Stahlbau Thümmel GmbH |
|
| Erzstraße 10 |
|
| 09618 Brand-Erbisdorf |
| in Höhe von: | 109.836,80 EUR |
Der Eigenanteil der Stadt Zwenkau beträgt hiervon 15 %. (16.475,52 EUR).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2023/091
Der Hauptausschuss der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Modulbau für den Neubau der Überwachungs- und Servicestation Kap Zwenkau an die Firma:
|
| FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH |
|
| Niederlassung Ost |
|
| Köhlerstraße 1-3 |
|
| 01640 Coswig |
| in Höhe von: | 259.584,22 EUR |
Der Eigenanteil der Stadt Zwenkau beträgt hiervon 15 %. (38.937,63 EUR).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2023/092
Der Hauptausschuss beschließt die Genehmigung nach § 67 Abs. 3 SächsBO zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 27, 2. Änderung:
Errichtung eines Gerätehauses außerhalb der Baugrenzen für Nebenanlagen, Harthblick 6, Flurstück 2036/4, Gemarkung Zwenkau
Beschluss-Nr.: 2023/093
Der Hauptausschuss der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe von Planungsleistungen in Höhe von
|
| 27.676,43 € (brutto) |
|
| An Schellenberg + Bäumler Architekten GmbH |
|
| Altmarkt 5 |
|
| D-01067 Dresden |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 13.06.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.