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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Ämtermitteilungen
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Mitteilung des AZV „Weiße-Elster“

Meldung Absetzungszähler (Gießwasser)

Die Zählerstände genehmigter, besonderer (privater) Wasserzähler sind durch die Gebührenschuldner im Zeitraum 01.09. - 30.11. eines jeden Jahres dem Abwasserzweckverband „Weiße-Elster“ mit Fotonachweis per E-Mail, schriftlich oder persönlich anzuzeigen, damit sie in den Jahresgebührenbescheiden berücksichtigt werden können. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist an den AZV, so wird der Verbrauch nicht in Abzug gebracht. Eine rückwirkende Absetzung erfolgt nicht.

Hinweis:

Wasserzähler sind eichpflichtige Messgeräte. Ihre Eichgültigkeit beträgt sechs Kalenderjahre nach dem Jahr der Eichung (nicht Einbaujahr). Messgeräte dürfen nicht ungeeicht verwendet werden. Die Absetzungsmengen werden nach Ablauf der Eichgültigkeit nicht anerkannt.

Knut Ritter, AZV „Weiße-Elster“
info@azv-weisse-elster.de