Beschluss-Nr.: 2024/047
Der Stadtrat stellt gemäß § 32 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) fest, dass bei keinem der Gewählten Hinderungsgründe zur Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Zwenkau gemäß § 32 Absatz 1 SächsGemO bekannt sind bzw. vorliegen.
Beschluss-Nr.: 2024/048
Der Stadtrat bestellt gemäß § 54 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau
Frau Stadträtin Helga Mészáros zur 1. Stellvertretung des Bürgermeisters.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters.
Beschluss-Nr.: 2024/049
Der Stadtrat bestellt gemäß § 54 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau
Frau Stadträtin Diana Anders zur 2. Stellvertretung des Bürgermeisters.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters.
Beschluss-Nr.: 2024/051
Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Absatz 3 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Absatz 4 SächsKomZG und der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster“ § 6 Absatz 1
Frau Stadträtin Helga Mészáros
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Alexander Wagner
widerruflich zum Verbandsrat/-rätin bzw. zum persönlichen Verhinderungsvertreter für den Abwasserzweckverband „Weiße Elster“.
Beschluss-Nr.: 2024/052
Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Absatz 3 SächsKomZG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und der Satzung des Zweckverbandes Planung und Erschließung „Neue Harth“ § 7 Absatz 2
| 1. | Herr Stadtradt Michael Hofmann |
|
| als Verhinderungsvertreter/-in Herr Stadtrat Alexander Wagner |
| 2. | Herr Stadtrat Dr. Adalbert Rösch |
|
| als Verhinderungsvertreter/-in Herr Stadtrat Norman Braunschweig |
widerruflich zum Verbandsrat bzw. zum persönlichen Verhinderungsvertreter für den Zweckverband Planung und Erschließung „Neue Harth“.
Beschluss-Nr.: 2024/053
Der Stadtrat bestellt gemäß § 16 Absatz 4 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung des Städtebundes „Zwenkau-Böhlen“ § 3 Absatz 2
| 1. | Herr Stadtrat Mirko Grimm |
|
| als Verhinderungsvertreter/-in Herr Stadtrat Thomas Kröter |
| 2. | Herr Stadtrat Dr. Adalbert Rösch |
|
| als Verhinderungsvertreter/-in Frau Stadträtin Simone Sauder |
widerruflich zum Verbundausschussmitglied bzw. zum persönlichen Verhinderungsvertreter für den Verbundausschuss des Städtebundes „Zwenkau-Böhlen“.
Beschluss-Nr.: 2024/054
Die Arbeitsgruppe „Entwicklung Zwenkauer See“ setzt sich aus folgenden Mitgliedern sowie den persönlichen Verhinderungsvertretern für die Legislaturperiode 2024 – 2029 zusammen:
| 1. | Herr Bürgermeister Holger Schulz, |
|
| als Verhinderungsvertreter Frau Stadträtin Helga Mészarós |
| 2. | Herr Stadtrat Michael Hofmann, |
|
| als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Alexander Wagner, |
| 3. | Herr Stadtrat Norman Braunschweig, |
|
| als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Robert Kratz, |
| 4. | Herr Stadtrat Steffen Wieser |
|
| als Verhinderungsvertreter Frau Stadträtin Lisa Römer |
| 5. | Herr Stadtrat Sebastian Weber |
| 6. | Herr Stadtrat Harald Redepenning |
| 7. | Herr Stadtrat Marco Herrmuth |
| 8. | Herr Geschäftsführer Andreas Schmidt, Sächsischen Seebad Zwenkau GmbH (SSZ) |
|
| als Verhinderungsvertreter Herr Geschäftsführer Benedikt Kahlstadt (SSZ) |
| 9. | Herr Bauamtsleiter Christian Haendel |
|
| als Verhinderungsvertreter Frau stellv. Bauamtsleiterin Ines Engert |
Beschluss-Nr.: 2024/045
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt die Vergabe der Leistung Ausbau Teilstück Auenstraße in Zwenkau an die Firma:
STRABAG AG
Direktion Sachsen / Thüringen
Bereich Nordsachsen, Gruppe Zwenkau
Spenglerallee 3
04442 Zwenkau
in Höhe von: 217.526,86 EUR zur Kenntnis.
Zudem nimmt der Stadtrat der Stadt Zwenkau nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme in Höhe von 74 TEUR zur Kenntnis.
Beschluss-Nr.: 2024/046
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt die Vergabe der Leistung Ertüchtigung Regenrückhaltebecken Lindenstraße in Zwenkau an die Firma:
Bogola GmbH
Am Wilhelmsschacht 17a
04552 Borna
in Höhe von: 159.321,25 EUR zur Kenntnis.
Zudem nimmt der Stadtrat der Stadt Zwenkau nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme in Höhe von 10 TEUR zur Kenntnis.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.08.2024 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.