Beschluss-Nr.: 2025/052
Der Stadtrat wählt
x Daniela Sternberg
○ Swidbert Scholz
widerruflich zur Friedensrichterin/zum Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk - Stadt Zwenkau - für die Amtszeit von fünf Jahren.
Beschluss-Nr.: 2025/053
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ (3. Änderung) in der Fassung vom 30.07.2025, samt Begründung. Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ (3.Änderung) in der Fassung vom 30.07.2025.
Beschluss-Nr.: 2025/017
Der Stadtrat beschließt den fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Zwenkau in vorliegender Form.
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes tritt am Tag nach seiner Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Brandschutzbedarfsplan Beschluss-Nr. 19 001 vom 24.01.2019 außer Kraft.
Beschluss-Nr.: 2025/055-1
Der Stadtrat beschließt die II. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zwenkau in vorliegender Form.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss-Nr.: 2025/035
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Zwenkau für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofsentgeltordnung) in vorliegender Form.
Beschluss-Nr.: 2025/050
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die freihändige Vergabe für die Produktion (Layout und Druck) sowie Verteilung des Zwenkauer Amtsblattes an die Firma:
| DRUCKHAUS BORNA |
| Abtsdorfer Straße 36 |
| 04552 Borna |
| in Höhe von: 16.505,82 EUR (inkl. 7% MwSt.) |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2026 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Beschluss-Nr.: 2025/045
Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von 27 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 6.150,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2025/058
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 05 Fenster, Außentüren für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:
| Schreinerei & Metallbau Wagner GmbH |
| Stollberger Straße 58 |
| 09399 Niederwürschnitz |
| in Höhe von: 650.353,52 EUR |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
| Beschluss-Nr.: 2025/059 | |
| Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 04 Dach für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma: | |
| W. Müller Bedachungen GmbH |
| Am Sachsenring 3 |
| 09353 Oberlungwitz |
| in Höhe von: 451.295,73 EUR |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2025/060
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt für die Leistung Gewerk 02 Rohbau-, Erdbauarbeiten der Firma Arlt Bauunternehmen GmbH die Beauftragung der Nachträge 1 – 10 zum VOB-Vertrag vom 15.04.2024
in Höhe von 263.050,07 EUR
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 28.08.2025 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.
Zwenkau, den 29.08.2025