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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“

2. Entwurf B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung, 2. Entwurf

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 28.08.2025 mit Beschluss Nr. 2025/053 in öffentlicher Sitzung dem 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung, in der Fassung vom 30.07.2025, samt Begründung, Umweltbericht, sowie Verkehrs- und Schalluntersuchung zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

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Landratsamt Landkreis Leipzig

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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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Sächsisches Oberbergamt Freiberg

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Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)

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Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. (NABU)

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Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll ein angepasstes Städtebauliches Konzept im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich des Technischen Hafens vor. Der Turm im Hafenbecken soll gänzlich entfallen. Die Bebauung auf der Mittelmole soll in der Form angepasst werden, dass zur Spitze hin ein – deutlich reduzierter – Hochpunkt entsteht und so die ursprüngliche Entwurfsidee aufgreift. Die Nutzungen wurden ebenfalls überarbeitet und statt der reinen maritim-touristischen Sondergebietsausweisung werden Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf ausgewiesen.

Auf Grund der umfangreichen eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, von Vereinen sowie von Bürgern wurde der Entwurf überarbeitet. Folgende wesentliche Hinweise und Anmerkungen wurden in den 2. Entwurf in der Fassung vom 30.07.2025 eingearbeitet bzw. geändert:

Anpassung der Tiefgaragenfläche (Abstand zur Spundwand 5,0m), Beschriftung der TGa (Tiefgarage) an der Linie ausgerichtet

Streichung/Wegfall des Pultdachs (PD) in Baufeld 3 und Baufeld H

Mindestmaß für Oberkanten in Baufeld 3 eingefügt

Änderungen der Bauweise in den Baufeldern 1c - I–III, 2 und 3 von bisher abweichend in geschlossene Bauweise

Änderung der allgemeinen Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche unter 800 m² hin zu kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben

Änderung der ausnahmsweisen zugelassenen Anlagen für sportliche Zwecke zu allgemein zulässigen Anlagen

Einordnung des Trafosymbols in eine Fläche, die mit Leitungsrechten zu belasten ist (im techn. Hafen), sowie Anpassung der textlichen Festsetzung (TF I.4.1)

redaktionelle Ergänzung des Begriffs ‚Leitungsrechte‘ (L) in den Durchgängen gemäß rechtskräftigem B-Plan

Kennzeichnung von Altbergbau / Hohlraumgebiete (TF III.1)

Textliche Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme überschwemmungsgefährdeten Gebiet (TF IV.2)

Ergänzung von Hinweisen (Hochwasserschutz, Sicherheitszone, Baugrunduntersuchungen, Anzeige und Übergabe der Ergebnisse geologischer Untersuchungen, Denkmalschutz und Meldepflicht von Bodenfunden, Grundwasser und Grundwasserwiederanstieg, Anforderungen zum Radonschutz, Immissionsschutz sowie ländlicher Neuordnung) (TF V)

redaktionelle Korrekturen der Nummerierung

Lage:

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird folgendermaßen örtlich begrenzt:

im Norden und Osten durch die Wasserlinie des Hafenbeckens und des Zwenkauer Sees

im Süden durch die nördlichen Grenzen der Bebauung der Flurstücke Nr. 2029/18, 2029/3, 2041/2, 2041/29, 2041/30, 2041/31 und 2041/33 der Gemarkung Zwenkau

im Westen durch das Flurstück Nr. 2016/2 (Spielplatz) der Gemarkung Zwenkau

Der Geltungsbereich umfasst der Flurstücke Nr. 1413/16, 1413/17, 1413/18, 1413/21, 2009, 2016/1, 2026/1, 2026/2, 2027/1, 2027/2, 2027/3, 2028/2, 2029/2, 2029/16, 2029/17, 2030/1, 2041/4, 2041/14, 2041/15, 2041/16, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2046, 2047/3, 2047/4, 2047/5, 2047/6, 2049/1, 2049/4, 2049/5, 2049/6 und 2049/8 sowie Teilflächen der Flurstücke 939/1, 939/2, 940/2, 941, 1413/10, 1413/12, 1413/20, 1990/5, 2003/2, 2030/2 und 2047/1 der Gemarkung Zwenkau.

Das zu überplanende Gebiet umfasst derzeit eine Fläche von ca. 4,4 ha.

Der 2. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“ vom 30.07.2025 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden

vom 22.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau

während der Dienststunden

Montag/Mittwoch

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

portal/zwenkau/beteiligung/themen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich, per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Boden

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Wasser

Oberflächenwasser

Im Plangebiet liegen keine Oberflächenwasserkörper (OWK) gemäß Wasserrahmenrichtlinie.

Nächstgelegener OWK ist die Weiße Elster (OWK Weiße Elster 8).

Innerhalb des Überschwemmungsgebietes bedürfen bauliche Anlagen generell der Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde. Mögliche Schwankungen des Wasserspiegels sind bei der Planung und Gestaltung der Uferbereiche zu berücksichtigen (Festsetzung im Bebauungsplan).

Grundwasser

Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.

Hochwasserschutz

Der Zwenkauer See verfügt über einen Hochwasserrückhalteraum zur Aufnahme von Hochwasser aus dem Gewässer l. Ordnung Weiße Elster. Die entsprechenden Einstau- und Entlastungsbauwerke wurden in der Zuständigkeit der LMBV errichtet und werden durch die LTV gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses für die Einrichtung des Hochwasserstauraums betrieben. Die Vollstaulinie liegt hierbei bei 115,6 m NHN. Bei Volleinstau und entsprechenden Witterungsverhältnissen ist mithin mit Wellenauflauf innerhalb der Wellenauflaufzone bis 116,1 m NHN zu rechnen.

Biotope / Flora / Fauna/ biologische Vielfalt

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Die 3. Änderung verändert die Nutzungsstruktur, nimmt aber keinen Einfluss auf die Biotopstruktur und Habitate. Im Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich keine negativen Umweltwirkungen.

Schutzgebiete

Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die nächstgelegenen Schutzgebiete:

LSG Elsteraue

FFH Elsteraue südlich Zwenkau

SPA Elsteraue bei Groitzsch

Gesetzlich geschütztes Biotop = Elsteraue südlich Zwenkau

Klima / Luft

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Eine differenzierte Darlegung zum Schutzgut ist obsolet.

Landschaftsbild

Die Planänderung betrifft einen Bereich, der als Sondergebiet Maritim-Touristik ausgewiesen und entwickelt worden ist. Der Raum ist geprägt vom Zwenkauer See und dem das Plangebiet betreffenden Hafenbereich. Die bauliche Struktur präsentiert sich urban, was sich an der Höhe und am Volumen der Gebäude, der Straßen- und Platzgestaltung und der Nutzungsstruktur festmachen lässt.

Ein zentraler Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, der Gebäudekomplex zum Hafenbecken mit bisher vorgesehenem Turm, ist noch nicht realisiert.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Holger Schulz
Bürgermeister