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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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- Amtliche Bekanntmachung —Betr.: Bebauungsplan Nr. 7 " Wohnbebauung Schossow" der GemeindeTützpatz

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 7 " Wohnbebauung Schossow" der Gemeinde Tützpatz

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat in öffentlicher Sitzung am 24.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnbebauung Schossow" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 09.12.2022 im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier Nr. 12/2022 gemä13 § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan soll nunmehr in ein Regelverfahren nach § 8 BauGB überführt werden. Dies ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht den Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, in der Rechtssache 4 CN 3 3.22 am 18. Ju li 2023 für unwirksam erklärte. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wird damit begründet,

dass § 13b BauGB mit dem Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Par laments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen empfiehlt die Umstellung auf das Regelverfahren. Diese Handlungsempfehlung wird hiermit befolgt.

Aufgrund dessen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnbebauung Schossow" in ein Regelverfahren nach § 8 BauGB beschlossen. Der

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,35 ha und umfasst die Flurstücke 11 (tlw.) und 12 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Schossow.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes gemäß § 2 BauNVO.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Oktober 2023, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad https://www.altentreptow.de/Amt Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/T%C3%8Ctz-patz/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht

innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Tützpatz, den 18.12.2023

Roland Schulz
Bürgermeister (Dienstsiegel)

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches