Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 09.12.2025 den Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Sondergebiet REWE Stralsunder Straße"
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB in der Fassung vom Oktober 2025 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt.
Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" verfolgt die Stadt Altentreptow das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des bereits beschlossenen Einzelhandelsvorhabens unter Berücksichtigung geänderter technischer und baulicher Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von 1,2 ha. Der Planungsraum erstreckt sich ganz oder teilweise auf die Flurstücke 192/5, 192/4, 676/3, 674/4, 675, 676/1, 677/1 und 682/3 der Flur 2 innerhalb der Gemarkung Altentreptow.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" der Stadt Altentreptow wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener lnformationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42,,Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" der Stadt Altentreptow im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in der Fassung vom Oktober 2025 mit der Begründung
in der Frist vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026
auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter dem Link
https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene in Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung (unter folgender E-Mail-Adresse: J.Kiewitt@altentreptow.de oder telefonisch unter 03961 2551 662) öffentlich eingesehen werden:
| Dienstag | von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 9.00 - 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an J.Kiewittealtentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis zum Datenschutz
Mit lhrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung lhrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir lhre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. lhre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung lhrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung lhrer Stellungnahme verwendet. lhre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altentreptow, 11. Dezember 2025
Anlage:
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs