Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Batteriespeicher Breest“ sowie die Offenlage des Vorentwurfs beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,00 ha. Das Plangebiet beinhaltet jeweils teilweise die Flurstücke 28/1, 29/1, 30 sowie 32/3 der Flur 1 in der Gemarkung Breest. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:
Ziel des voranstehend beschriebenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung von sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicher" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb von Batterieenergiespeicheranlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Zwischenspeicherung von u. a. umweltfreundlich erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien zu sichern und einen Beitrag zur Netzstabilisierung zu leisten.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Batteriespeicher Breest“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom
12.01.2026 bis 12.02.2026
in den Räumen des Amtes Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow / Bau, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Untergeschoss, Zimmer UG 05 während folgender Zeiten
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
für jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet (www.altentreptow.de) unter der Rubrik Verwaltung Geodaten | F-Pläne & B-Pläne / Amt Treptower Tollensewinkel einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Batteriespeicher Breest“ der Gemeinde Bartow unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.
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Bartow, 7. Dezember 2025