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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 10/2024
Amtsinformationen
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Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Liebe BürgerInnen,

wie jedes Jahr gibt es viele offene Fragen und Unsicherheiten zum Thema „Verbrennen von pflanzlichen Abfällen“. Wir möchten Ihnen hiermit einige Informationen zu diesem Thema mit auf den Weg geben.

Grundsätzlich ist nach der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn

  • Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist
  • die Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wenn die oben genannten Ausnahmen erfüllt sind, können pflanzliche Abfälle jährlich vom 1. März bis zum 31. März und vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Weitere Informationen sind bei den AnsprechpartnerInnen im Umweltamt zu erfragen.

Die illegale bzw. widerrechtliche Verbrennung pflanzlicher Abfälle wird vom Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter dem Reiter „Umwelt & Natur“.

Fachgebiet
Ordnungsrecht