Gute Nachrichten für Gründerinnen, Gründer und kleine Betriebe im ländlichen Raum: Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit der neuen KU-Richtlinie M-V gezielt Investitionen von Kleinstunternehmen außerhalb der großen Städte.
Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur vor Ort zu stärken, die Nahversorgung zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ob Handwerksbetrieb, Dienstleister, kleiner Einzelhandel oder touristisches Angebot – wer in der Region investiert, kann von einem Zuschuss von bis zu 35 % profitieren.
Was wird gefördert?
| - | Anschaffung von Maschinen, Geräten und Ausstattung |
| - | Beratungs- und Planungskosten im Zusammenhang mit der Investition |
Wer kann einen Antrag stellen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro, die ihren Sitz im ländlichen Raum haben und überwiegend regional tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung.
Wo gibt es weitere Informationen?
Interessierte Unternehmen können sich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informieren, direkt über das Serviceportal M-V einen Antrag stellen oder sich mit mir in Verbindung setzen.
Jetzt aktiv werden. Die Zukunft des ländlichen Raums beginnt vor der eigenen Haustür.
Tel.: 03961 2551 – 106
Mobil: 0152 0319 0161
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