der Herbst ist da, und viele von Ihnen werden sicherlich wieder mit dem Harken von Laub und anderen Gartenarbeiten beschäftigt sein. Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aus Gründen des Umweltschutzes und der Luftreinhalteverordnung nicht gestattet ist. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Umwelt.