Die Gemeindevertretung Altenhagen hat in ihrer Sitzung am 26.08.2025 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altenhagen festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung 2023 die Entlastung erteilt.
Das Jahresergebnis zum 31.12.2023 in Höhe von -50.239,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Jahresabschluss 2023 wurde am 11.08.2025 durch die NKHR-Beratung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Anlagen ist in der Stadtverwaltung Altentreptow, Fachgebiet Finanzen, Zimmer OG 1.10 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegefrist beträgt 10 Arbeitstage, mit Beginn am 07.10.2025 und Ende am 28.10.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Altentreptow, 12.09.2025