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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“

15. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow

Die Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie"

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 17.06.2025 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.09.2025, Aktenzeichen 2882/2025-502, wurde die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow gemäß § 6 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 BauGB genehmigt.

Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde wird hiermit bekannt gemacht. Die vorstehende Flächennutzungsplanänderung tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow mit Ablauf des Erscheinungstages in Kraft. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie" wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB ebenfalls über die Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel einsehbar. Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/StadtAltentreptow/

Bekanntmachungen-Ortsrecht. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie" Auskunft erteilt. Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen.

Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt

wird.

Hinweise gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung, der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Altentreptow unter Darlegung der Verletzung des begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

Altentreptow, den 15.09.2025

Anlage 1: Ausgrenzung des Geltungsbereichs