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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Werder

Die nachstehende Straße wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 in der gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung der Straße:

Zum Hohlweg

Lagebezeichnung:

Verbindung zwischen den Ortschaften Kölln und Breest (Dorfstraße) Von Breest kommend: Beginn hinter der Brücke „Landgraben" bis Ende Asphaltdecke hinter der Grundstücksgrenze des letzten Bauplatzes.

Gemarkung Kölln, Flur 1, Flurstück 182/3

Länge der Straße:

0,40 km

Festsetzungen:

1.

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V eingestuft.

2.

Träger der Baulast ist die Gemeinde Werder

3.

Widmungsbeschränkungen: keine

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch oder schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Treptower Tollensewinkel, die Bürgermeisterin, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, einzulegen.

Hinweise:

1.

Diese Widmung, durch die die Öffentlichkeit einer Straße bzw. einer Verkehrsfläche begründet wird, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

2.

Die Genaue Lage der gewidmeten Fläche ist aus dem anliegenden Plan zu entnehmen.

Werder, den 26.07.2023