Die nachstehende Straße wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 in der gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Bezeichnung der Straße: | Zum Hohlweg |
Lagebezeichnung:
Verbindung zwischen den Ortschaften Kölln und Breest (Dorfstraße) Von Breest kommend: Beginn hinter der Brücke „Landgraben" bis Ende Asphaltdecke hinter der Grundstücksgrenze des letzten Bauplatzes.
| Gemarkung Kölln, Flur 1, Flurstück 182/3 | |
| Länge der Straße: | 0,40 km |
| 1. | Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V eingestuft. |
| 2. | Träger der Baulast ist die Gemeinde Werder |
| 3. | Widmungsbeschränkungen: keine |
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch oder schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Treptower Tollensewinkel, die Bürgermeisterin, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, einzulegen.
| 1. | Diese Widmung, durch die die Öffentlichkeit einer Straße bzw. einer Verkehrsfläche begründet wird, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. |
| 2. | Die Genaue Lage der gewidmeten Fläche ist aus dem anliegenden Plan zu entnehmen. |
Werder, den 26.07.2023