| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 06.06.2023 den Planentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow in der Fassung vom April 2023 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung mit einer Fläche von 1,2 ha ist in dem als An lage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow stellt die Fläche des im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB wird die Änderung der Darstellung in ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel" erforderlich. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im ParallelverFahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow in der Fassung vom April 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
in der Frist vom 13.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023
auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter dem Link https.www.altentreptow.de/Amt Gemeinden/StadtAltentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung (unter folgender
E-Mail-Adresse: H.Kmietzyk@altentreptow.de oder telefonisch unter 03961 2551 660) öffentlich eingesehen werden:
| montags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| dienstags | von 9:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
Diese Unterlagen enthalten folgende Aden umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Südlich des Planungsraumes befinden sich betriebsfremde Wohnnutzungen. | |
| - | Für die in Rede stehende Planung wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das Vorhaben schalltechnisch verträglich und nach TA Lärm genehmigungsfähig ist. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Geologisch betrachtet schließt sich die Untersuchungsfläche in den Randbereichen einer Hochlandfläche mit sich anschließendem Niedermoortorfgebiet (Tollense) an. | |
| - | Bedingt durch die geologische Entstehung der Untersuchungsfläche sind sehr wechselhafte Baugrundbedingungen gegeben. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Der Planungsraum umfasst eine derzeit als Grünland bewirtschaftete Freifläche. | |
| - | Festgesetzt werden 11.802 m2 Sondergebiet. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Die Grundwasseroberkante wird bei 7,3 bis 8,3 m NHN abgeschätzt. Der Bemessungswasserstand wird damit auf 9,5 m NHN festgelegt. | |
| - | Der Geltungsbereich befindet sich nicht im Trinkwasserschutzgebiet. | |
| - | Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Großräumige klimatische Betrachtungen ordnen das Klima am Standort einem Übergangsklima zwischen maritim geprägtem und kontinental geprägtem Klima zu. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergab sich für Brutvögel der Gehölz- und Offenlandbiotope sowie Weinbergschnecken. Reptilien und Fledermäuse wurden nicht nachgewiesen. | |
| - | Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Planungsraum nicht vor. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Der Geltungsbereich befindet sich am Rande des bebauten Siedlungskerns der Stadt Altentreptow. | |
| - | Der Planungsraum hat keine Bedeutung als Erholungsgebiet. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Geltungsbereich befinden sich keine Bodendenkmale. | |
| - | lnnerhalb des Plangebietes sind keine Baudenkmale vorhanden. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | lnnerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete nationaler bzw. gemeinschaftlicher Bedeutung. | |
| - | Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2245-302 „Tollensetal mit Zuflüssen" erstreckt sich östlich in ca. 160 m Entfernung. Als nächstgelegenes Vogelschutzgebiet ist das sich in ca. 9,0 km Entfernung liegende „Großes Grabental, Galenbecker und Putzarer See" zu bezeichnen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an H.Kmietzyk@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit lhrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung lhrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir lhre personenbezogenen Daten.
Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
lhre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung lhrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung lhrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altentreptow, den 23.10.2023