Stadt Altentreptow
Der Bürgermeister
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 17.10.2023 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ beschlossen. lm Sinne des Entwicklungsgebotes wird die Änderung der Darstellung in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" erforderlich. Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie" durchgeführt worden. Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird daher verzichtet.
Der gefasste Beschluss vom 17.10.2023 zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow wird hiermit bekannt gemacht.
Altentreptow, den 23.10.2023
Ausgrenzung des Geltungsbereichs