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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

-Flurbereinigungsbehörde-

Flurbereinigungsverfahren Gnevkow

Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte

Gemeinden: Gnevkow, Golchen, Gültz, Hohenmocker

Aktenzeichen: 5433.51/71-041

Ergebnis der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Durch Beschluss vom 08.11.2022 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Gnevkow gemäß § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlubG) angeordnet.

Das Verfahrensgebiet umfasst Bereiche der Gemeinden Gnevkow, Golchen, Gültz und Hohenmocker (siehe Beschluss über die 1. Änderung des Flurneuordnungsgebietes vom 03.04.2023).

Mit dem Anordnungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft bilden alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde am 19.10.2023 für die TG ein aus drei Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter gewählt, außerdem hat der neu gebildete Vorstand die Vorsitzende des Vorstandes und ihren Stellvertreter bestimmt.

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

Frau Regina Delies (Vorstandsvorsitzende),

Herr Andreas Lange (Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden),

Herr Stefan Mann.

Stellvertretende Vorstandsmitglieder sind:

Herr Cord Müller-Scheeßel,

Herr Frank Kurzhals,

Herr Mike Bertram.

Der Vorstand hat die Aufgabe, die im FlurbG definierten Geschäfte der TG zu führen.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird zu allen wichtigen Grundsatzentscheidungen des Flurbereinigungsverfahrens (z.B. Wertermittlung, Neugestaltungsgrundsätze) hinzugezogen und kann dabei die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer vertreten.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft soll als Bindeglied zwischen der Flurbereinigungsbehörde und den Teilnehmern sowie den Gemeindevertretungen fungieren. Die Arbeit des Vorstandes kann einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens leisten.

Neubrandenburg, den 24.10.2023

Im Auftrag

gez. Schmidt