Betr.: | Bebauungsplan Nr. 27„Wohnquartier an der Meldorfer Straße" |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 17.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Wohnquartier an der Meldorfer Straße" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 4 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst westlich der Meldorfer Straße und nördlich des Trostfelder Weges die Flurstücke 1, 2 (tlw.) und 5/ 234 der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Wohnquartier an der Meldorfer Straße" mit Stand August 2023 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
13.11.2023 bis zum 22.12.2023
auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter dem Link https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ veröffentIicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung (unter folgender E-Mail-Adresse: H.Kmietzyk@altentreptow.de oder telefonisch unter 03961 2551 660) öffentlich eingesehen werden:
| montags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| dienstags | von 9:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an H.Kmietzyk@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit lhrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung lhrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
lhre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung lhrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung lhrer Stellungnahme verwendet. lhre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altentreptow, den 23.10.2023