Nach § 44(4) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen die Stadt Altentreptow sowie die Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte weiterleiten. Über die Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke ersichtlich sind. Im Jahr 2024 sind für den gesamten Amtsbereich Zuwendungen in Höhe von 32.192,68 € eingegangen, die sich aus 27.842,22 € Geldzuwendungen, 346,53 € Aufwandsspenden und 4.003,93 € Sachzuwendungen zusammensetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einsicht in den Spendenbericht 2024 genommen werden kann. Dieser liegt bis zum 28.11.2025 während der Sprechzeiten in den Diensträumen der Finanzverwaltung im Verwaltungsgebäude Rathausstr. 1 in 17087 Altentreptow aus.