Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz hat mit dem Beschluss vom 30.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ in der Fassung vom September 2025 einschließlich der Begründung und ihrer Anhänge gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 53,16 ha und ist der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Gemarkung Herrmannshöhe, Flur 5, Flurstücke 51, 52, 53, 61, 62, 63, 64 (alle teilweise); Gemarkung Gültz, Flur 11, Flurstücke 13, 17, 20/2, 34 (alle teilweise), Flur 12, Flurstücke 23, 24, 32, 33, 40, 42, 48, 50 (alle teilweise); Gemarkung Seltz, Flur 3, Flurstücke 4 und 5 (beide teilweise).
Planungsziel ist die Festsetzung von Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen „Photovoltaik“ (SO1–SO4) und „Batteriespeicher, regenerative Energien“ (SO5), um die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inklusive Nebenanlagen und eines Batteriespeichers planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung sowie Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Teil 1 und Teil 2 und der Begründung mit Stand September 2025 inklusive seiner Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
[Datum, 14.11.2025] bis [Datum, 14.12.2025]
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während folgender Zeiten öffentlich aus:
| • | Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
| • | Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| • | Mittwoch: | 09:00 - 16:00 Uhr |
| • | Donnerstag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
| • | Freitag: | 10:00 - 12:00 Uhr |
|
| (Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Zusätzlich können die Planunterlagen im Auslegungszeitraum im Internet unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Treptower Tollensewinkel vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:
Nach Einschätzung der Gemeinde Gültz liegen bereits folgende wesentliche und umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 17.04.2025:
Die Stellungnahme fordert die abschließende Klärung der Blendwirkung durch Gutachten (Kapitel 8 der Begründung), die Berücksichtigung von Gewässern II. Ordnung mit 10-m-Mindestabstand und Drainageanlagen (Kapitel 9), eine bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639 (Kapitel 10) sowie die Beachtung von Bau- und Bodendenkmalen ohne erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes durch Sichtbarrieren (Kapitel 12). Die Forderungen sind in der Planung umgesetzt, Blendgutachten (Anlage 3, 4) zeigen keine Beeinträchtigung, und Denkmalschutzbelange sind durch die Fotodokumentation (Anlage 5) abgedeckt.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 18.03.2025:
Die Stellungnahme bestätigt die Einhaltung von LEP M-V 5.3(9) Abs. 2 für Photovoltaikanlagen im 110-m-Streifen entlang der Bahntrasse. Landwirtschaftsbelange treten hinter der PV-Nutzung zurück (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Für Batteriespeicher außerhalb des 110-m-Streifens ist keine Zielabweichung erforderlich. Die Bewirtschaftbarkeit verbleibender Flächen und Entwässerungssysteme wird gesichert, und die landwirtschaftliche Nutzbarkeit nach Rückbau wiederhergestellt (Kapitel 2.2, 5.5, 9 der Begründung).
Landesforst MV, Forstamt Neubrandenburg vom 07.03.2025:
Die Stellungnahme fordert einen 30-m-Waldabstand gemäß § 20 LWaldG M-V, der durch Anpassung der Baugrenzen eingehalten wird (Kapitel 5.3). Ein 2,5-m-Wundstreifen um Trafostationen minimiert das Waldbrandrisiko (Kapitel 6.3). Keine weiteren Waldflächen sind betroffen.
Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ vom 20.02.2025:
Die Stellungnahme stimmt dem Vorhaben unter Einhaltung der Forderungen zu Gewässern II. Ordnung (BU99, BU23, BU33) zu. Ein 10-m-Mindestabstand wird eingehalten, Kabelkreuzungen erfolgen 1,5 m unterhalb der Grabensohle in Schutzrohren, und Drainagebestände werden erfragt und bei Beschädigung repariert. Unterhaltungsarbeiten werden unentgeltlich geduldet, und Zuwegungen sind gesichert (Kapitel 9 der Begründung).
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern vom 22.11.2024:
Die Stellungnahme weist auf einen diffusen Kampfmittelverdacht auf Flurstück 23, Flur 12, Gemarkung Gültz hin. Eine Räumstrategie wird vor Baubeginn in Abstimmung mit dem Munitionsbergungsdienst erarbeitet, um Gefahren auszuschließen (Kapitel 11 der Begründung).
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 11.03.2025:
Die Stellungnahme fordert Blendfreiheit zur Bahn und Sicherung von Signalsicht, Rettungswegen und Zugängen. Blendgutachten (Anlage 3, 4) zeigen keine Beeinträchtigung, und ein 5-m-Freihalteraum entlang der Bahntrasse sichert Zugänge (Kapitel 8, 6.1 der Begründung). Oberflächenwasser wird nicht auf Bahngrund geleitet, und Schutzabstände zur 15-kV-Oberleitung werden eingehalten (Kapitel 9).
Weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Stellungnahmen ohne Absender abgegeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Die Gemeinde Gültz weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gültz, den [Datum, z.B. 30.09.2025]
Dieser Bekanntmachung ist eine Übersichtskarte beigefügt, in dem der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ gekennzeichnet ist. Der abgedruckte Plan hat keine Rechtsverbindlichkeit.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme bereitgestellt. Diese umfassen Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch und Kultur/Sachgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB.
Schutzgut Boden
| • | Bodenqualität: Die Flächen weisen eine mittlere Bodengüte (15–33 Bodenpunkte) auf, überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna sind betroffen (Kapitel 10 der Begründung). |
| • | Bodenschutz: Eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) gemäß DIN 19639 (09/2019) wird durchgeführt, ein Bodenschutzkonzept vor Baubeginn vorgelegt. Bodenverdichtungen, -vernässungen und -verunreinigungen werden vermieden, Bodenaushub getrennt gelagert und eingebaut (Kapitel 10, V8–V10). |
| • | Altlasten: Keine bekannten Altlasten gemäß § 2 BBodSchG. Bei Anzeichen schädlicher Bodenveränderungen (z. B. Geruch, Färbung) wird die Untere Bodenschutzbehörde informiert (Kapitel 10). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (18.03.2025, lfd. Nr. 3.1), Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (17.04.2025, lfd. Nr. 2.5).
Schutzgut Fläche
| • | Flächeninanspruchnahme: Die Planung nimmt landwirtschaftlich genutzte Flächen im 110-m-Streifen entlang der Bahntrasse in Anspruch, gemäß LEP M-V 5.3(9) Abs. 2. Die Beeinträchtigung des Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft ist gering, da der Eingriff temporär ist und die Folgenutzung landwirtschaftlich erfolgt (Kapitel 2.2, 5.5). |
| • | Kompensationsmaßnahmen: Umwandlung von Acker in extensive Mähwiesen (K1, 47.228,24 m²), Anlage von Feldhecken (K2, 8.569,73 m²), Wiederherstellung von Standgewässern (K3, 5.240,72 m², K3.1 extern, K3.2 intern, teilweise auf Flurstück 24, Flur 12, Gemarkung Gültz) kompensieren den Eingriff (Kapitel 13.3.1). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (18.03.2025, lfd. Nr. 3.1).
Schutzgut Wasser
| • | Gewässer: Keine Trinkwasserschutzgebiete betroffen. Gewässer II. Ordnung (BU99, BU23, BU33) im Plangebiet, 10-m-Mindestabstand eingehalten, Kabelkreuzungen 1,5 m unterhalb der Grabensohle in Schutzrohren, keine Überbauungen/Überpflanzungen (Kapitel 9, V11–V13). |
| • | Drainagen: Bestand wird erfragt, Beschädigungen durch den Vorhabenträger repariert (Kapitel 9, V14). |
| • | Wassergefährdende Stoffe: Kein Eindringen in Gewässer, regelmäßige Überwachung (Kapitel 9, V15). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ (20.02.2025, lfd. Nr. 22.1–22.9), Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (17.04.2025, lfd. Nr. 2.4), Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (11.03.2025, lfd. Nr. 31.2).
Schutzgut Klima und Luft
| • | Klimaschutz: Das Vorhaben trägt durch Solarstromerzeugung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei. Keine zusätzlichen Vermeidungsmaßnahmen erforderlich (Kapitel 8, 13.3.2). |
| • | Luft: Keine Lärm-, Staub- oder Geruchsbeeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage. Bauzeitliche Emissionen auf ca. 6 Monate begrenzt (Kapitel 8). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Blendgutachten (Anlage 3, 4), Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (11.03.2025, lfd. Nr. 31.2).
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| • | Artenschutz: Der Artenschutzfachbeitrag (Anlage 2) prüft Auswirkungen auf Brutvögel, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Landsäuger. Keine erheblichen Beeinträchtigungen für Libellen, Käfer, Falter, Weichtiere, Fische und Meeressäuger (Kapitel 13.4). |
| • | Maßnahmen: Vermeidungsmaßnahmen (VAFB1–VAFB7, CEFAFB-1) wie Dämmerungs-/Nachtbauverbot, Fischotter-Wanderkorridor, Schutz von Moorfröschen und Brutvögeln sowie Kompensationsmaßnahmen (K1–K3) fördern die Biodiversität (Kapitel 13.3.2). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Artenschutzfachbeitrag (Anlage 2), Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (18.03.2025, lfd. Nr. 3.1).
Schutzgut Landschaftsbild
• | Landschaftsbild: Die Planung minimiert optische Beeinträchtigungen durch Anpassung der Baugrenzen und Sichtschutzmaßnahmen (z. B. Feldhecken, K2). Blendgutachten (Anlage 3, 4) bestätigen keine Beeinträchtigung von Bahn- oder Straßenverkehr (Kapitel 8). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Blendgutachten (Anlage 3, 4), Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (17.04.2025, lfd. Nr. 2.1), Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (11.03.2025, lfd. Nr. 31.1).
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| • | Lärmschutz: Lärmschutzvorschriften während der Bauphase werden eingehalten (Kapitel 13.3.2, V17). |
| • | Kampfmittel: Diffuser Kampfmittelverdacht auf Flurstück 23, Flur 12, Gemarkung Gültz. Räumstrategie wird vor Baubeginn mit dem Munitionsbergungsdienst MV erarbeitet (Kapitel 11). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Stellungnahme des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern (22.11.2024, lfd. Nr. 11).
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
• | Denkmalschutz: Baudenkmale („Bahnhof“ Gültz) und blaue Bodendenkmale in der Umgebung, keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes durch Sichtbarrieren (Kapitel 12, Anlage 5). Zufallsfunde werden gemäß § 11 DSchG M-V gemeldet (Kapitel 13.3.2, V18). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Fotodokumentation Denkmalschutz (Anlage 5), Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (17.04.2025, lfd. Nr. 2.6).
Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
• | Schutzgebiete: Keine nationalen oder internationalen Schutzgebiete im Plangebiet. Das nächstgelegene Flora-Fauna-Habitat „Tollensetal mit Zuflüssen“ liegt südlich von SO2, außerhalb des Geltungsbereichs (Kapitel 7). Gesetzlich geschützte Biotope (z. B. DEM12561, DEM12563) sind durch Baugrenzen von der Bebauung ausgeschlossen (Kapitel 7). |
Relevante Unterlagen: Umweltbericht (Anlage 1), Stellungnahme des Landesforst MV (07.03.2025, lfd. Nr. 9.1–9.2).