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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Breesen

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 - als vorhabenbezogener Bebauungsplan - für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Norden und zu Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen)

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in ihrer Sitzung am 25.09. 2025 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Norden und zu Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen) gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 wird wie folgt begrenzt:

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im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg,

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im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

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im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

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im Westen durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf.

Es handelt sich um Flächen und Teilflächen und Flurstücke der Gemarkung Breesen, Flur 2 und der Gemarkung Pinnow, Flur 1.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Norden und zu Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen) bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen im Teil B Text und die zugehörige Begründung werden in der Zeit

vom 14.11. 2025 bis einschließlich 14.12.2025

zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht. Der lnhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen werden in das Internet unter der Adresse https://bplan.ceodaten-mv.de/Bauleitplaene das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.deNerwaltunci/Bauen-Wohnen/Geodaten-F- Pläne-B-Pläne/ zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist vom 14.11.2025 bis einschließlich 14.12.2025 als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow),

Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten:

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Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Donnerstag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 03961/ 2551-660) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhält hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse nfo@aitentreptow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich abgegeben werden.

Postanschrift des Amtes:

Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, auch zur Niederschrift abzugeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

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