Die Wärmewende schreitet voran, und das Amt Treptower Tollensewinkel arbeitet aktiv an einem kommunalen Wärmeplan, der die Weichen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung stellt. Hier sind die wichtigsten Fristen, die Sie als Bürger kennen sollten:
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
| 1. | Ab dem 1. Januar 2024: |
|
| In Neubaugebieten müssen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen. Dies betrifft ausschließlich Neubauten. |
| 2. | Bis zum 31. Dezember 2024: |
|
| Bis Ende 2024 sollen der Wärmeplan fertiggestellt und – falls möglich – Wärmenetzgebiete ausgewiesen werden. |
|
| In diesen Gebieten greifen die 65 %-Regeln einen Monat nach der Ausweisung. Falls keine Ausweisungen erfolgen, gilt die Frist 30. Juni 2028 als allgemeiner Stichtag. |
| 3. | Bis spätestens 30. Juni 2028: |
|
| Ab diesem Datum gelten die 65 %-Regeln auch für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken, unabhängig davon, ob Wärmenetzgebiete ausgewiesen wurden. |
| 4. | Langfristige Umstellung bis 2045: |
|
| Alle Heizungen müssen bis spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. Dies kann durch die Nutzung von Wärmenetzen, biogenen oder synthetischen Energieträgern erfolgen. |
Was bedeutet das für bestehende Heizungen?
Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt werden und sind von den Regelungen bis 2045 nicht betroffen. Erst wenn sie altersbedingt ersetzt werden müssen, gelten die neuen Vorgaben. Diese Übergangszeit gibt Ihnen ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten und mögliche Förderungen zu nutzen.