Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 15.10.2025 den Planentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" und die Begründung in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg-Stralsund zwischen Klatzow und Loickenzin. Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 10,74 ha und umfasst Teilflächen des Flurstücks 44/5 und 42/4 in der Flur 1 sowie der Flurstücke 6, 7, 8, 9, 10, 20 und 21 in der Flur 3, in der Gemarkung Klatzow.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Ba uGB wird der Entwurf 16. Änderung des Flächennutzungsplans der StadtAltentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" und der Begründung, Stand August 2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
05.12.2025 bis 16.01.2026
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags, | 9.00 - 16.00 Uhr |
| dienstags, | 9.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs, | 9.00 - 16.00 Uhr |
| donnerstags, | 9.00 - 16.00 Uhr |
| freitags, | 9.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet unter folgenden Links möglich:
| • | auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter www.altentreptow.de/Amt-Geme>inden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-„Bauleitplanung" |
| • | Bau- und Planungsportal M-V unter Pläne in Aufstellunq - Bau- und Planunqsportal M-V |
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Altentreptow für den Bereich der "Photovoltaikanlage Klatzow" elektronisch oder alternativ schriftlich per Post vorgebracht werden. Die Anhörungsergebnisse werden in die weitere Planung einfließen.
Folgende Unterlagen werden ausgelegt:
| • | Planzeichnung |
| • | Begründung |
| • | Umweltbericht inkl. Anlagen sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| • | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) mit Anlagen sowie der FFH-Vorprüfung |
| • | Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB |
| • | Bekanntmachung |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener lnformationen:
| • | Es bestehen keine Anhaltspunkte für erhebliche anlage-, bau- und betriebsbedingte Risiken von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die menschliche Gesundheit. |
| • | Von keinem Anlagenbestandteil gehen Gefahren durch Havarien aus |
| • | Geschützte Biotope kommen im Vorhabengebiet nicht vor. Gehölzbestandene Flächen werden nicht in Anspruch genommen. |
| • | Durch das Vorhaben werden ca. 12 ha lntensivacker in eine extensiv bewirtschafte Mähwiese umgewandelt, dadurch ist eine Erhöhung der Biodiversität zu erwarten. |
| • | Der lntensivacker wird projektbedingt in ungedüngtes Dauergrünland umgewandelt, dadurch ergibt sich eine Verbesserung der Biotopqualität und -struktur mit wesentlicher Diversifizierung sämtlicher Tierartengruppen und der Pflanzenarten. Gemäß artenschutzrechtlicher Vorprüfung kann das Vorhaben geschützte Vogelarten beeinträchtigen. Daher wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage avifaunistischer Untersuchungen durchgeführt. Für 2 Feldlerchenpaare wird eine vorgezo-gene Ersatzmaßnahme (CEF) auf einer externen Fläche als Kompensationsmaßnahme durchgeführt. Außerdem wird eine Bauzeitregelung getroffen, um Verstöße gegen den § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG ebenfalls auszuschließen |
| • | Der Betrieb der Photovoltaikanlage im 1. Bauabschnitt seit 2022 hat eher förderliche Auswirkungen auf die Brutvögel des Offenlandes wie Dorngrasmücke, Goldammer, Grauammer, Neuntöter und Feldsperling. Die Feldlerchenpopulation blieb konstant. |
| • | Das Vorhaben bzw. die Festsetzungen des Bebauungsplanes erzeugen keine Verstöße gegen § 44 BNatSchG. |
| • | Durch das Vorhaben kommt es zu einem Eingriff in die Fläche und zu einem Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen. |
| • | Der Eingriff wird im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes durch entsprechende Maßnahmen (Umwandlung eines lntensivackers in Mähwiese mit Hecken) kompensiert. |
| • | Das Vorhabengebiet ist durch entwässerte Sandböden mit geringem Lehm- und Schluffanteil geprägt. Die natürliche Fruchtbarkeit ist mit 39-40 Punkten eher gering. |
| • | Bodendenkmale und Altlasten sind für die Fläche nicht bekannt. |
| • | Die baubedingten Auswirkungen auf den Boden werden gegenüber der derzeitigen Nutzung deutlich geringer und somit nicht erheblich eingestuft. |
| • | Abwasser wird nicht produziert und Niederschlagswasser wird nicht aufgefangen und kann weiterhin dezentral auf der Fläche versickern. Oberflächenwasser ist nicht betroffen |
| • | Durch das Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten |
| • | Erhebliche Auswirkungen auf die Luft / Klima sind von dem Vorhaben nicht zu erwarten. Es komrnt zu keinem Ausstoß von CO2 durch die Anlage. |
| • | Durch Vermeidungsmaßnahmen kommt es nicht zu einer Blendwirkung |
| • | Da das Plangebiet bereits durch die Bahnlinie vorbelastet ist, und nicht durch Wanderwege erschlossen ist, ist die Vorhabenfläche weder aktuell noch potenziell für Zwecke des Tourismus und der Erholung geeignet. |
| • | Durch festgesetzte Höhenbegrenzungen der Anlagen wird der Einfluss auf das Landschaftsbild minimiert. Ein Einfluss durch das Vorhaben ist daher nicht erheblich. |
| • | lm Plangebiet existieren keine Bau- und Bodendenkmäler und andere sonstige Sachgüter sind ebenfalls nicht betroffen. |
| • | Schutzgebiete im Sinne der Naturschutzgesetze oder Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung des europäischen Netzes Natura 2000 überlagern das Plangebietes nicht und grenzen auch nicht unmittelbar an dieses an. |
| • | Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Tollensetal" befindet sich 850 m östlich der Bahnstrecke; die nächstgelegenen Europäischen Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind weiter als 1.000 m zur Vorhabenfläche entfernt. |
| • | Aufgrund fehlender Barriere-, Fern- und Summationswirkungen des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von Schutzgebieten oder — Objekten der Naturschutzgesetze oder der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung des europäischen Netzes Natura 2000 nicht zu befürchten |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 16. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie lhre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere lnformationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „lnformationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS- GVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
lm Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Altentreptow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden
Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soli eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von lnformationen im Internet: Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 05.12.2025-16.01.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (Plane in Aufstellunq - Bau- und Planunqsportal M-V) sowie a uf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (www.altentreptow.de/Amt-Geme>inden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-„Bauleitplanung") veröffentlicht.