Der Dezember ist da, und mit ihm die kalte Jahreszeit. Damit Straßen und Gehwege auch in den kommenden Wochen sicher begeh- und befahrbar bleiben, erinnern wir alle Bürger*innen an die geltende Straßenreinigungspflicht.
Gerade bei Schnee und Glätte ist es wichtig, dass Wege verlässlich geräumt und gestreut werden. Da nicht alle Bereiche gleichzeitig betreut werden können und Wetterlagen oft unvorhersehbar sind, ist die Mithilfe aller besonders wichtig.
Alle Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet, Gehwege und, wenn vorgeschrieben, auch Fahrbahnränder von Schnee und Eis zu befreien, i.d.R. ab 8.00 Uhr. Die genauen Regelungen und Zuständigkeiten können in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen nachgelesen werden (www.altentreptow.de).
Gemeinsam sorgen wir für eine saubere und sichere Umgebung.